96/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 14. Oktober 2020

betreffend die aktuelle Situation in der Region Bergkarabach

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, auch weiterhin auf bilateraler und multilateraler Ebene für eine sofortige Einstellung der Kampfhandlungen und die Einhaltung des Völkerrechts, vor allem jenen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Infrastruktur, durch beide Seiten entschlossen einzutreten. In diesem Zusammenhang wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Europäische Union, humanitäre Hilfe für die betroffene Zivilbevölkerung zur Verfügung stellt und ihren Einfluss auf alle beteiligten Akteure im Konflikt um Berg-Karabach, geltend macht, um den Zugang zur humanitären Hilfe für die Versorgung der Zivilbevölkerung sicherzustellen.

 

Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, auch bilateral humanitäre Hilfe zu leisten.

 

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Europäische Union ihren Einfluss auf alle beteiligten Akteure, insbesondere die Türkei, geltend macht, um die äußere Einmischung in den Konflikt wie Waffenlieferungen an die Konfliktparteien zu stoppen und auf eine rasche Deeskalation hinzuwirken, eine nachhaltige Waffenruhe umzusetzen, sich- sofern es die COVID-19 bedingte Situation erlaubt- für eine rasche Rückkehr der OSZE Beobachter einzusetzen, und eine Rückkehr zum Verhandlungstisch zu erzielen. Ebenso wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union einen inklusiven Friedensprozess aktiv unterstützt und sich für die nachhaltige Stabilisierung der Region einsetzt.

 

Zudem wird der zuständige Bundesminister ersucht, sich für eine friedliche Beilegung des Konflikts in Bergkarabach durch substantielle Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE einzusetzen und bei Bedarf direkte Gespräche in Wien zwischen Armenien und Aserbaidschan zu ermöglichen.