98/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 14. Oktober 2020

betreffend aktives Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert,

 

•   sich aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen und diesbezügliche Initiativen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, weiterhin mit Nachdruck voranzutreiben;

 

•   sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Kommission im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte auch künftig einschlägige Projekte fördert;

 

•   sich bilateral und im Rahmen der EU gegenüber Weißrussland mit Nachdruck dafür einzusetzen, alle bereits gefällten Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln;

 

•   bilateral und im Rahmen der EU, den Dialog mit den USA mit Blick auf eine vollkommene Abschaffung fortzusetzen, um sich gemeinsam für die Abschaffung der Todesstrafe in der gesamten Welt einsetzen zu können und

 

•   sich auch weiterhin bei allen Initiativen gegen die Todesstrafe eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten und diese in ihrer Arbeit zu unterstützen.