102/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 14. Oktober 2020

betreffend Verbraucherbildung und Informationsmaßnahmen für KonsumentInnen im Bereich der Finanzdienstleistungen

Die Bundesregierung wird ersucht, Maßnahmen auszuarbeiten, wie Verbraucherinnen und Verbraucher künftig verstärkt über die für sie maßgeblichen bereits vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie über Möglichkeiten zur Schuldenprävention informiert werden können. Dazu gehören insbesondere

 

            • eine verstärkte Eingliederung der Finanzbildung in heimische Lehrpläne,

            • Informationsangebote über das gesetzliche Recht zum kostenlosen Wechsel des Zahlungskontos,

            • die Information über den Bankenrechner (§ 10 VZKG)

            • die Fortführung der Informationsarbeit zum Basiskonto und

            • Informationen über existierende Beratungsangebote der gesetzlich anerkannten Schuldenberatungsstellen.