105/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 14. Oktober 2020

betreffend Verrechtlichung des gesamtstaatlichen Krisenmanagements

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, mit dem das gesamtstaatliche Krisenmanagement auf eine umfassende gesetzliche Grundlage gestellt und institutionalisiert wird, mit dem Ziel der Stärkung und Effizienzsteigerung des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements. Integraler Bestandteil dessen sollen unter anderem

-       eine klare Definition des Krisenfalles und dessen Ausrufung,

-       klare Strukturen und Zuständigkeiten unter Beachtung der Bundes- und Länderkompetenzen,

-       Mitwirkungs-, Protokoll- und Dokumentationspflichten, Informationsflüsse und Abläufe des Krisenmanagements in Normal- und in Krisenzeiten,

-       sowie Maßnahmen zur Krisenvorsorge, der Krisenprävention, sowie der Krisenbewältigung, die auch vulnerable Gruppen, wie etwa Kinder und Menschen mit Behinderungen, berücksichtigen

sein.