137/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 24. Februar 2021

betreffend Sicherheit von Journalisten, insbesondere Journalistinnen

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht,

- sich weiterhin aktiv für unabhängigen Journalismus und den Schutz von Journalistinnen und Journalisten weltweit und für den Kampf gegen Straflosigkeit für Verbrechen an ihnen einzusetzen, unter besonderer Berücksichtigung der wichtigen Rolle von Frauen im Journalismus und der Auswirkungen von COVID-19 auf deren Arbeit;

‐ bei den internationalen Bemühungen um eine effektive Verbesserung der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten insbesondere Medienschaffende, Medienorganisationen, die Zivilgesellschaft, internationale Stakeholder wie die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und das Büro des OSZE-Medienbeauftragten sowie gleichgesinnte Partnerländer einzubeziehen;

‐ im Rahmen der Mitgliedschaft Österreichs im UN-Menschenrechtsrat und der anstehenden Mitgliedschaft in der UN-Frauenstatuskommission (CSW) sich weiterhin konsequent gegen Gewalt an Journalistinnen und Journalisten aktiv zu thematisieren;

‐ im Rahmen der angestrebten Mitgliedschaft Österreichs im UNESCO Exekutivrat 2021-2025 einen Fokus auf den Schutz von Journalistinnen und Journalisten, Meinungs- und Informationsfreiheit zu legen sowie sich dafür einzusetzen, dass die Bemühungen auf bi- und multilateraler Ebene im Bereich des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten darauf abzielen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Thematik zu schärfen und das grundlegende Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung zu unterstützen.