156/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. März 2021

betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030

Die Bundesregierung wird ersucht:

-       in der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 die Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Concluding Observations) sowie die Empfehlungen der Evaluierung des Nationalen Aktionsplans 2012-2021 entsprechend umzusetzen,

-       den Einsatz moderner Technologien für Inklusion von Menschen mit Behinderungen am täglichen Leben, in der Bildung und dem Arbeitsmarkt zu fördern,

-       die transparente Darstellung des Ist-Zustandes sowie der Zielwerte der ressortbezogenen Maßnahmen durch Bestimmung von Indikatoren umzusetzen,

-       die bedarfsgerechte Finanzierung der ressortbezogenen Maßnahmen durch die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen der entsprechenden Ressortbudgets sicherzustellen,

-       Menschen mit Behinderungen die Partizipation in allen Schritten des Prozesses einzuräumen. Darauf wird im Rahmen der Erarbeitung und der Umsetzung durch Barrierefreiheit in allen Belangen geachtet, insbesondere indem Gebärdensprachdolmetschung und Informationen in leichter Sprache zur Verfügung gestellt und Materialien für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Menschen mit Lernschwierigkeiten entsprechend zugänglich gemacht werden.