171/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 22. April 2021

betreffend Ausbau der Chancen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Arbeit werden ersucht:

-       Das Vorgehen der Attestierung der Arbeitsunfähigkeit dahingehend zu prüfen, als dass:

                  - die Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von statten geht

                  - eine Feststellung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einer Person im Regelfall nicht vorgesehen ist,

                  - alle relevanten Parameter (u.a. die Kompetenzen der Person einschließlich der Unterstützungsmöglichkeiten) bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit entsprechend berücksichtigt werden und

-       Maßnahmen zu entwickeln, welche die Durchlässigkeit der Tagesstrukturen/Werkstätten hin zu einem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

 

Die Bundesminister werden ersucht, bis zum Ende des Jahres 2021 zu den vorliegenden Punkten, insbesondere zur Frage der Arbeitsfähigkeit, ein Gesamtkonzept vorzulegen.