196/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 8. Juli 2021

betreffend Welterbe im Denkmalschutzgesetz

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Entsprechung der Empfehlungen des ‚Heritage Impact Assessment‘ gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass das UNESCO-Welterbe als Bestandteil öffentlichen Belangs im österreichischen Denkmalschutzgesetz oder in anderer geeigneter Weise, etwa durch ein eigenes Welterbegesetz, Eingang findet. Darüber hinaus sollen unter Einhaltung der bestehenden Kompetenzverteilung die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Stärkung des Umgebungsschutzes, der aktiven Anwendung des Ensembleschutzes, des Schutzes von kulturhistorisch bedeutenden Sichtachsen, sowie der Erhaltungspflicht von Denkmalen dahingehend ergänzt werden, dass koordiniert durch das Bundesdenkmalamt den Anforderungen der UNESCO-Welterbekonvention entsprochen werden kann.