219/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 15. Dezember 2021

betreffend die humanitäre Versorgungslage in Syrien

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass derzeitige und künftige humanitäre Hilfslieferungen in Syrien der Bevölkerung in allen Teilen des Landes zugutekommen, insbesondere auch jenen, aufgrund wiederholter türkischer Militäroperationen vertriebenen Menschen im Nordosten Syriens.