263/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 8. Juli 2022

betreffend die Ahndung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt im Ukrainekrieg

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, die Bundesministerin für
Landesverteidigung, die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und der
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden dazu aufgefordert, sich
weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene für eine systematische, rasche, koordinierte und unabhängige Aufklärung und Ahndung der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und möglichen weiteren Verstößen gegen das Völkerstrafrecht einzusetzen, und sich insbesondere weiterhin für eine gendersensible Aufarbeitung und Ahndung sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt sowie für die Unterstützung von Opfern und Zeuginnen und Zeugen einzusetzen.