17 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Leoben (Zl. 5 St 330/19i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger

 

Die Staatsanwaltschaft Leoben ersucht mit Schreiben vom 4. November 2019, Zl. 5 St 330/19i, eingelangt am 7. November 2019, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 3g Verbotsgesetz 1947.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger besteht.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Leoben, Zl. 5 St 330/19i, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger besteht.

Wien, 2019 12 10

                           Rebecca Kirchbaumer                                                      Mag. Jörg Leichtfried

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann