18 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz (Zl. 25 St 124/19x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl

 

Die Staatsanwaltschaft Graz ersucht mit Schreiben vom 29. Oktober 2019, Zl. 25 St 124/19x, eingelangt am 7. November 2019, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach § 283 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl nicht zuzustimmen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Christian Drobits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Graz vom 29. Oktober 2019, Zl. 25 St 124/19x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 und 2 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.

Wien, 2019 12 10

                          Mag. Christian Drobits                                                     Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann