26 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-69 der Beilagen)

Der Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018 soll einen Einblick in die Arbeit der Behindertenanwaltschaft geben und darlegen, mit welcher Kontinuität gearbeitet wird. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Entwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, Rechtsgrundlagen und Aufgaben des Behindertenanwalts, Vernetzungsarbeit, weitere Tätigkeiten des Behindertenanwalts, Tätigkeiten im Bereich der Behindertengleichstellung, Diskriminierung in täglichen Lebensbereichen sowie Anregungen des Behindertenanwalts.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am
16. Jänner 2020 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig, Herrn Dr. Hansjörg Hofer (Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen) als Experten beizuziehen.

 

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Heike Grebien die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kira Grünberg, Dr. Dagmar Belakowitsch, Fiona Fiedler, BEd, der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Dr. Hansjörg Hofer, sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Rudolf Anschober.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-69 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 01 16

                                  Heike Grebien                                                                  Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann