30 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 146/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich befindet sich im Pflegenotstand

Die Situation im Pflegebereich wird in Österreich leider immer dramatischer. Die aktuellen Hilferufe von Pflegepersonal und Angehörigen der Betroffenen bringen das Fass zum überlaufen.

In Österreich ist bereits jeder zweite Bürger mit einer andauernden Pfllegebedürftigkeit in seinem direkten Umfeld betroffen. Die jetzt schon dramatische Situation wird sich in den kommenden Jahren noch deutlich verschärfen. Es ist bereits fünf Minuten nach Zwölf. Die Zeit des Redens und Überlegens muss vorbei sein.

Die Pflegekonzepte liegen auf dem Tisch. Um allen politischen Verantwortungsträgern den Ernst der Situation vor Augen zu führen, müssen wir den Pflegenotstand auch offiziell zur Kenntnis nehmen. Die FPÖ geht davon aus, dass auch allen anderen Parlamentsparteien die dramatische Lage bewusst ist und sie diese Einschätzung unterstützen.

Die Hauptproblematik liegt im Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal sowie der Armutsfalle für pflegende Angehörige. Genau hier müsse man den Hebel ansetzen. Das Pflegemodell der FPÖ liegt auf dem Tisch, jedoch sind wir für alle Vorschläge, die uns rasch weiterbringen offen. Denn in einer so weitreichenden Problematik ist parteipolitisches Hickhack fehl am Platz.

Auszug aus dem FPÖ-Pflegemodell im Bezug auf die häusliche Pflege und ihre finanzielle Anerkennung:

Pflegebedürftige, die daheim betreut und gepflegt werden, sollen um 50 Prozent mehr Pflegegeld in allen Pflegegeldstufen ab der Stufe 3 erhalten. Diese sollen auch nach dem Anpassungsfaktor valorisiert werden. Die Grundlage für den Anpassungsfaktor ist der Richtwert. Der Richtwert für die Pensionsanpassung ist so festzusetzen, dass die Erhöhung der Pensionen auf Grund der Anpassung dem Richtwert der Erhöhung der Verbraucherpreise entspricht. Der Richtwert für das Jahr 2020 lautet 1,018.

Die bereits bestehenden Zuwendungen für pflegende Angehörige sollen wie bisher beibehalten werden.

Damit würden sich künftig folgende Auszählungsbeträge ergeben:

Stufe 3: Jetzt: 451,80 Künftig: 692,70 Euro

Stufe 4: Jetzt: 677,60 Künftig: 1.016,40 Euro

Stufe 5: Jetzt: 920,30 Künftig: 1.380,45 Euro

Stufe 6: Jetzt: 1.285,20 Künftig: 1.927,80 Euro

Stufe 7: Jetzt: 1.688,90 Künftig: 2.533,35 Euro


Dazu kommt für das Kalenderjahr 2020 der Anpassungsfaktor von jeweils 1,8 Prozent.

Weiters soll der Zuschlag beim Pflegegeld für Demenzkranke von 25 Stunden auf 30 Stunden erhöht werden, wenn zuhause gepflegt wird.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Jänner 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Christian Ragger die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl und Philip Kucher.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Tanja Graf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 01 16

                                      Tanja Graf                                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann