31 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 150/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Justizministerium den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen liegt und in den letzten Jahren stets erhöht wurde.

 

An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht ‚Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3‘ deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. ‚Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.‘, ist weiters dem Bericht zu entnehmen.

 

Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des in den letzten Jahren etwa gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiterhin ungebremst. Derzeit betragen sie nahezu 100 Millionen Euro!“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Jänner 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer,
Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé, Mag. Klaus Fürlinger und Mag. Christian Ragger.

Der vom Abgeordneten Mag. Gerald Loacker im Zuge der Debatte eingebrachte Antrag, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages (150/A(E)) an den Gesundheitsausschuss zu empfehlen, fand keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger und Mag. Markus Koza einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Prüfung der Optionen in Bezug auf die Verbesserung der medizinischen Versorgung im Strafvollzug eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Im Regierungsprogramm hat sich die Regierung zur Verbesserung sowie zur Effizienzsteigerung der Gesundheitsversorgung im Strafvollzug bekannt und zugesichert, folgende Alternativen zu prüfen:

○      Einbeziehung der Insassen in die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einbeziehung der Angehörigen (Standardleistungen).

○      Prüfung organisatorischer Alternativen zur Sicherung der medizinischen Versorgung der Insassen (z.B. verstärkte Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Trägern mittels Gesamtvertrags statt vieler teurer Einzelverträge, Bildung von regionalen Clustern, zeitliche Ausweitung der ärztlichen Leistungen in den Anstalten, Kooperation mit Bundesheer).“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 150/A(E) der Abgeordneten
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 150/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 01 16

                             Ralph Schallmeiner                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann