32 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 147/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Im Zuge des Steuerreformgesetzes 2020 (StRefG 2020) werden auch entsprechende Adaptierungen im Bereich des Tabaksteuergesetz 1995 und des Tabakmonopolgesetz 1996 vorgenommen. Mit diesen Änderungen sollen in einem ersten Schritt für neue Tabak- und Rauchprodukte entsprechende Abgaben geregelt werden, und auch eine Adaptierung der Einzelhandelsspanne für die Trafikanten vorgenommen werden. Aufgrund steigender Betriebs- und Arbeitskosten für die österreichischen Trafikanten kann das aber nur ein erster Schritt sein, da ansonsten die Anzahl der Tabakfachgeschäfte und damit der Arbeitsplätze für vorzugsberechtigte Behinderte weiter zurückgeht. Mittelfristig muss es zu einer Handelsspanne von 18 Prozent bei Zigaretten und davon abgeleitet entsprechend adaptierte Handelsspannen für andere Rauchwaren geben. Dazu kommt eine von Monopolverwaltung und Wirtschaftskammer bzw. Wirtschaftsbund einseitig vorgenommene neue Trafiknachfolgeregelung, die viele Trafikanten am Ende ihrer Berufslaufbahn in den finanziellen Ruin bzw. sogar die Insolvenz führen kann, da bisher bewährte und regional unterschiedlich gehandhabte Geschäftsablösemodelle einfach aufgehoben wurden. Hier sollte eine Rückkehr zum Ablösemodell von 10 Prozent des letzten Jahresumsatzes bei Tabakwaren und gleichzeitig eine echte Jungunternehmer-förderung für zukünftige Trafikanten eingeführt werden.

Mit dem von ÖVP, SPÖ, NEOS und Liste JETZT überfallsartig Anfang Juli 2019 beschlossenen absoluten Rauchverbot werden die österreichischen Trafikanten, aber auch die heimischen Gastronomen, zusätzlich in ihrer Existenz massivst gefährdet. Ab dem Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots am 1. November 2019 droht ein massiver Kahlschlag bei jetzt noch bestehenden Trafik- und Gastronomiebetrieben. Viele tausende Arbeitsplätze werden gefährdet und sogar vernichtet. Insbesondere für die vorzugsberechtigten Behinderten als Tabakfachgeschäftsinhaber ist dies eine ökonomische und auch persönliche Katastrophe.

Vor diesem Hintergrund ist es daher umgehend notwendig, eine sachpolitisch realistische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern.

Konkret wird daher eine entsprechende Adaptierung des Tabaksteuergesetzes und des Tabakmonopolgesetzes in folgenden Punkten angestrebt:

·         Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfachgeschäftsinhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik

·         Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz

·         Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebsablöse zur Verfügung haben

Darüber hinaus wird eine entsprechende Adaptierung der Abänderung der am 1. November 2019 in Kraft tretenden Raucher-Regelung in der Gastronomie in folgenden Punkten angestrebt:

·         Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlauben. Da Kinder ab dieser Zeit nicht mehr in Lokalen sind, bleibt der Schutz der Kinder aufrecht. Zudem würden Anrainerinnen und Anrainer dadurch in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden.

·         Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

·         Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden. Der Gastronom darf hierfür nicht in die Verantwortung gezogen werden. Es ist ernsthaft zu hinterfragen, wie ein Gastronom reagieren soll, wenn er einen Gast beim Rauchen erwischt. Hinzu kommt, dass es sich schwierig bis unmöglich gestaltet, in einer Großdisco oder bei größeren Veranstaltungen einen Gast zu entdecken, der versteckt raucht.

·         Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Die bisherige Regelung von 50 Quadratmetern ist nicht nachvollziehbar, da es Lokale mit/ohne Küche mit großen/kleinen Bars gibt und sogar die Toilettenanlagen in die Gesamtgröße eingerechnet werden. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungsplätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

·         Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen. Würde das Gesetz ohne Abänderung in Kraft treten, würden 5.000 Mitarbeiter mit einem Schlag arbeitslos werden, weil das neue Gesetz den Unternehmensgegenstand des Arbeitgebers verbietet.

·         Bei geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der veranstaltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht. Anderenfalls würden alle Clubs (Zigarrenclub, etc.) von der Gastronomie in Privaträume übersiedeln. Dies wäre ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden für die Gastronomie.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Jänner 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 01 16

                             Ralph Schallmeiner                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann