35 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Landespolizeidirektion Wien, GZ. PAD/19/2395031/2 und PAD/19/2387323/2, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller

Die Landespolizeidirektion Wien ersucht mit Schreiben vom 30. Dezember 2019, GZ. PAD/19/2395031/2 und PAD/19/2387323/2, eingelangt am 3. Jänner 2020, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller wegen des Verdachtes der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß §§ 2 Abs. 1 iVm 19 Versammlungsgesetz 1953 sowie einer Verwaltungsübertretung gemäß §§ 14 Abs. 1 iVm 19 Versammlungsgesetz 1953.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 22. Jänner 2020 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller nicht zuzustimmen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Landespolizeidirektion Wien, GZ. PAD/19/2395031/2 und PAD/19/2387323/2, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller wird nicht zugestimmt.

Wien, 2020 01 22

                            Mag. Klaus Fürlinger                                                      Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann