Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert wird und das Pfandbriefstelle-Gesetz aufgehoben wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Der vorliegende Gesetzentwurf soll jene Bestimmungen in das österreichische Recht einfügen, die notwendig sind, damit die Verordnung (EU) 2019/518 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen (ABl. Nr. L 91 vom 29.03.2019 S. 36), in Österreich wirksam werden kann.

 

Ziel(e)

Die Verordnung (EU) 2019/518 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen soll mittels Schaffung eines präventiven Regulierungsrahmens die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten im Hinblick auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro aus Mitgliedstaaten, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören, beseitigen sowie Informationspflichten und Anforderungen für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit kartengebundenen Zahlungsvorgängen und Überweisungen harmonisieren.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die in der Verordnung (EU) 2019/518 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen vorgesehenen Sanktionen werden als Verwaltungsstrafen implementiert.

 

Durch die Abwicklung der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken wird die gegenstandslos gewordene Rechtsvorschrift (Pfandbriefstelle-Gesetz) im Sinne einer Rechtsbereinigung aufgehoben.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zu der Verordnung (EU) 2019/518 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 434439769).