42 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 282/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2020 getroffen wird, (Gesetzliches Budgetprovisorium 2020) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 geändert werden

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Artikel I:

Die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 sieht Kompetenzverschiebungen vor und macht Anpassungen des BFG 2019, welches während der Geltung des Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2020 zu vollziehen ist, notwendig. Dies wird durch den neu eingefügten § 1a klargestellt.

Artikel II:

Auch im Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 werden aufgrund der Kompetenzverschiebungen der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 Änderungen notwendig.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. Februar 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Yannick Shetty sowie Mag. Andreas Buchter-Kadanka und Dr. Helmut Berger sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig, Herrn Mag. Andreas Buchter-Kadanka als Auskunftsperson beizuziehen.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Artikel I:

Der adaptierte § 1a berücksichtigt interne Kompetenzverschiebungen im Bundesministerium für Inneres. Diese machen Änderungen des während des Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2020 gemäß § 1 Abs. 1 anzuwendenden Bundesfinanzgesetz 2019 (BFG 2019) notwendig, damit die Budgetstruktur mit der neu eingerichteten Organisationstruktur übereinstimmt. Konkret handelt es sich um Bezeichnungsänderungen der Untergliederung 18 sowie dem ihr zugeordneten Globalbudget 18.01, welche jeweils nicht länger auf „Asyl/Migration“, sondern jeweils auf „Fremdenwesen“ lauten. Daneben erfolgen Bezeichnungsänderungen von Globalbudgets innerhalb der Untergliederung 11. Die mit den Kompetenzverschiebungen verbundenen Budgetumschichtungen werden auf Detailbudgetebene im § 1a Z 2 ersichtlich gemacht, die Verrechnungsanordnung stellt dabei einen gesetzeskonformen Budgetvollzug ab 1.1.2020 sicher. Im § 1a Z 3 wird eine notwendige Änderung in der Anlage II „Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung“ vorgesehen.

Im neu eingefügten § 1b werden die Kompetenzverschiebungen aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, die am 29.1.2020 in Kraft getreten ist, entsprechend berücksichtigt. Auch in diesem Fall sind Anpassungen des BFG 2019 notwendig. Dabei handelt es sich insbesondere um Änderungen in der Budgetstruktur, Bezeichnungsänderungen, Umschichtungen von Budgetmitteln zwischen Detailbudgets und Anpassungen im Personalplan. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird eine Verrechnungsanordnung im § 1b Z 2 vorgesehen, wodurch die Verrechnung mit 1.2.2020 sichergestellt ist.

Zu Artikel II:

Auch im Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 werden sowohl aufgrund der internen Kompetenzverschiebungen im Bundesministerium für Inneres, als auch aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 Änderungen notwendig. Die Tabellen in §§ 1 und 2 werden dahingehend geändert, dass die aus der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 resultierenden Budgetumschichtungen zwischen Untergliederungen bzw. Rubriken für das Jahr 2020, das die für den Vollzug des gesetzlichen Budgetprovisoriums maßgeblichen Obergrenzen darstellt, nachgezogen werden. Weiters erfordern die Kompetenzänderungen der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 eine Anpassung der Tabelle im § 4 Abs. 1.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 02 12

                           Mag. Andreas Hanger                                                       Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann