45 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

Berichtigte Fassung vom 25. Februar 2020

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren
2017 und 2018 (III-68 der Beilagen)

Im Berichtsjahr 2018 (in Klammern: 2017) wurden 45.267 (44.024) Arbeitsstätten, 11.775 (12.720) Unternehmen auf Baustellen und 1.342 (1.257) auswärtige Arbeitsstellen von den Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen besucht. Dabei wurden 62.405 (63.649) Kontrollen durchgeführt, bei denen je nach Anlassfall Übersichtskontrollen, Überprüfungen bestimmter Themenbereiche oder Schwerpunkterhebungen, auch im Zusammenhang mit Verhandlungen und Beratungen, erfolgten.

Zusätzlich zu diesen Kontrollen überprüften die Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen 391.074 (375.671) Arbeitstage von Lenkern und Lenkerinnen und nahmen an 13.396 (14.359) behördlichen Verhandlungen teil (z.B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen). Ferner wurden 38.121 (33.746) Beratungen und Vorbesprechungen betrieblicher Projekte durchgeführt sowie 61.516 (57.367) arbeitsinspektionsärztliche Beurteilungen und Beratungen und 19.781 (20.267) sonstige Tätigkeiten (wie Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen, Teilnahme an Tagungen und Schulungen) vorgenommen.

Bei 44,3% (46,5%) aller Kontrollen wurden Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften festgestellt und die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erforderlichenfalls über die Möglichkeiten zur effizienten Behebung dieser Mängel beraten sowie bei Vorliegen schwerwiegender Übertretungen oder im Wiederholungsfall sofortige Strafanzeigen erstattet. Von den insgesamt 94.906 (112.072) Übertretungen (ohne Kontrollen von Lenkern und Lenkerinnen) betrafen 86.268 (100.541) den technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutz und 8.638 (11.531) den Verwendungsschutz. Zusätzlich wurden bei Kontrollen von Lenkern und Lenkerinnen 4.005 (5.120) Übertretungen festgestellt.

Insgesamt mussten 934 (1.282) Strafanzeigen erstattet werden.

Im Bundesdienst wurden 410 (359) Kontrollen auf Einhaltung der Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes, 176 (181) Beratungen und Projektvorbesprechungen sowie 427 (379) sonstige Tätigkeiten, wie Behördenbesprechungen, durchgeführt.

Die Arbeitsinspektion nahm weiters an 17 (29) behördlichen Verhandlungen (insbesondere Bauverhandlungen) teil.

Im Berichtsjahr stieg die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger im engeren Sinn (ohne Wegunfälle) im Vergleich zum Vorjahr von 88.275 auf 90.176. Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle stieg von 69 auf 83. Die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen sank von 1.186 auf 1.106, davon 89 (87) mit tödlichem Ausgang.

Der Personalstand (einschließlich teilzeitbeschäftigter und karenzierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) in den Arbeitsinspektoraten umfasste zum Stichtag 31.12.2018 303 (302) Arbeitsinspektionsorgane sowie 98 (101) Verwaltungsfachkräfte. Auf dem Gebiet des Verkehrswesens waren weiters 19 (20) Arbeitsinspektionsorgane des Verkehrs-Arbeitsinspektorates tätig.

Budget der Arbeitsinspektion: Die Ausgaben für die Arbeitsinspektion betrugen insgesamt 33,33 (32,86) Mio. €. Der Großteil davon, nämlich 29,28 (28,80) Mio. €, entfielen auf den Personalaufwand inkl. Reisekosten. Der Rest in Höhe von 4,05 (4,06) Mio. € wurde für den betrieblichen Sachaufwand und für gesetzliche Verpflichtungen benötigt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. Februar 2020 in Verhandlung genommen.

 

Aufgrund eines am 13. Februar 2020 eingebrachten Verlangens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer die Abgeordneten Dietmar Keck, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza, Mag. Christian Drobits, Ing. Markus Vogl, sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2017 und 2018
(III-68 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2020 02 13

                           Rebecca Kirchbaumer                                                           Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann