Entschließung

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, ehestmöglich die Umsetzungsschritte vorzubereiten und zu setzen:

1.      Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderungen erst nach längerer Erprobungsphase unter Berücksichtigung der vielfältigen Unterstützungsangebote von AMS und Sozialministeriumsservice und unter Beiziehung einer berufskundigen Expertise.

2.      Gemeinsame Erarbeitung der Umsetzungsschritte zur Einbeziehung der in Tagesstrukturen (Beschäftigungstherapien) tätigen Menschen mit Behinderungen in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung mit den Stakeholdern und den Ländern.

3.      Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur „Persönlichen Assistenz“ und Prüfung der Schaffung eines Inklusionsfonds.