48 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 241/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Rücklagenobergrenze bei den Arbeiterkammern
Die Arbeiterkammern horteten 2018 knapp 444 Mio Euro Reinvermögen, was bei einer Ausgabenintensität von knapp 400 Mio Euro etwas viel erscheint. Beispielsweise müssen bei den Sozialversicherungsträgern lediglich gesetzliche Rücklagen in Höhe der durchschnittlichen Monatsaufwendungen gebildet werden (Leistungssicherungsrücklage). Bei deutschen Sozialversicherungsträgern sieht das Gesetz (SGB 5) sogar noch niedrigere Pflichtrücklagen vor, nämlich ein Viertel der Monatsaufwendungen. Da nun die Sozialversicherungsträger unbestritten deutlich wichtigere Leistungen erbringen als die Arbeiterkammern, ist eine Rücklagenobergrenze bei den Arbeiterkammern in Höhe der durchschnittlichen Monatsaufwendungen eindeutig vertretbar und im Sinne der Umlagenschonung der AK-Pflichtmitglieder.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den
gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 13. Februar
2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter
Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Markus Koza,
Dietmar Keck und
Peter Wurm.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2020 02 13
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann