51 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Gesetzesantrag des Bundesrates
vom 13. Februar 2020
betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (Einführung des Instruments Teileinspruchsrecht des Bundesrates)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Art. 42 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Der Einspruch des Bundesrates kann sich auch auf einzelne in einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates zusammengefasste Gesetze beziehen. In diesem Fall können die vom Einspruch nicht erfassten Teile des Gesetzesbeschlusses beurkundet und kundgemacht werden.“