51 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Gesetzesantrag des Bundesrates

vom 13. Februar 2020

betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (Einführung des Instruments Teileinspruchsrecht des Bundesrates)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Art. 42 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Der Einspruch des Bundesrates kann sich auch auf einzelne in einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates zusammengefasste Gesetze beziehen. In diesem Fall können die vom Einspruch nicht erfassten Teile des Gesetzesbeschlusses beurkundet und kundgemacht werden.“