60 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 386/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechselkennzeichen PKW - Motorrad

Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Teilnahme am öffentlichen Verkehr mittels eines Kraftfahrzeuges setzt in Österreich die Zulassung bzw. die behördliche Registrierung desselben voraus. Diese erfolgt an der für den gemeldeten Hauptwohnsitz des Kraftfahrzeugbesitzers zuständigen Zulassungsstelle, welche nach positivem Verfahrensablauf eine Zulassungsbescheinigung ausstellt und nach Entrichtung der anfallenden Gebühren die Kennzeichentafeln sowie die Begutachtungsplakette ausfertigt. Gemäß § 48 KFG kann ein Besitzer von bis zu drei Kraftfahrzeugen die Führung eines sogenannten Wechselkennzeichens beantragen, sofern diese Kfz jeweils in dieselben in § 3 KFG definierten Obergruppen fallen.

                §48 Abs 2: Bei der Zulassung von je zwei oder drei Fahrzeugen desselben Antragstellers ist auf                 Antrag für diese Fahrzeuge ein einziges Kennzeichen, ein Wechselkennzeichen, zuzuweisen,      sofern die Fahrzeuge in dieselbe der im § 3 Abs. 1 Z 1, 2 oder 4 angeführten Obergruppen fallen       und sofern Kennzeichentafeln desselben Formates auf allen in Betracht kommenden Fahrzeugen          verwendet werden können. Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der         Fahrzeuge geführt werden.

Damit ist es beispielsweise Eigentümern von zwei Personenkraftwagen möglich, diese abwechselnd mit demselben Kennzeichen zu fahren. Dies zieht den Vorteil nach sich, dass trotz mehrerer Fahrzeuge sowohl die Haftpflichtversicherungsprämie als auch die motorbezogene Versicherungssteuer nur einmalig entrichtet werden muss. Zudem können Nutzer von Wechselkennzeichen bei manchen Versicherungsanstalten in den Genuss zusätzlicher Rabatte, beispielsweise hinsichtlich einer Kaskoversicherung, kommen.

Im Jahr 2018 waren im Bundesgebiet der Republik Österreich rund 535.00 Motorräder zugelassen (Quelle: Statistik Austria). Der überwiegende Teil dieser Motorradbesitzer ist auch Eigentümer zumindest eines Kraftfahrzeuges. Da diese beiden Fahrzeugtypen nach § 3 KFG nicht derselben Obergruppe angehören, ist es nicht möglich für diese ein Wechselkennzeichen zu beantragen. Dadurch sind für beide Verkehrsmittel jeweils Versicherungsprämien in voller Höhe zu bezahlen, was besonders unter dem Aspekt der nur abwechselnd möglichen und meist saisonal bedingten Nutzung des Motorrads eine nicht begründbare Ungleichstellung bedeutet.

Eine Beseitigung derselben würde nicht nur mehr Gerechtigkeit für die erwähnte Personengruppe bedeuten, sondern darüber hinaus die Automobil- und Motorradwirtschaft fördern und damit Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern. Entsprechende Anträge blieben aber bislang in der Minderheit; durch den jährlichen Anstieg der Anzahl der zugelassenen Motorräder erhöht sich der Handlungsbedarf in dieser Thematik jedoch weiter.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. März 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Hafenecker, MA die Abgeordneten Joachim Schnabel, Julia Elisabeth Herr, Hermann Weratschnig, MBA MSc und Dr. Johannes Margreiter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Joachim Schnabel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 03 03

                               Joachim Schnabel                                                          Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann