63 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 223/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenersatz durch Gewalttäter im Gesundheitswesen

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Gewalt in Spitälern und gegenüber dem Gesundheitspersonal hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Allein in den Niederösterreichischen Landeskliniken gab es im Jahr 2018 fast 2.600 Übergriffe auf Gesundheitspersonal. Auch in den Wiener Spitälern stehen gewalttätige Angriffe auf Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger an der Tagesordnung. Trauriger Höhepunkt war im Juli der Fall eines Oberarztes im Wiener Kaiser-Franz-Josef-Spital, der von einem Asylanten niedergestochen wurde.

Deshalb sollten Patienten, die in einer Gesundheitseinrichtung gewalttätig werden, die Kosten für die medizinische Behandlung selbst zahlen müssen.

Auch Privatversicherungen, wie etwa KFZ-Versicherungen oder Haushaltsversicherungen zahlen nicht, wenn der Versicherte ein Fehlverhalten zu verantworten hat oder falsche Angaben macht. Deshalb soll es bei verbalen oder physischen Übergriff auf das Gesundheitspersonal eben den rechtlichen Konsequenzen für den Angreifer auch zu einem Kostenersatz für die Behandlung kommen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. März 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Rudolf Silvan und Ralph Schallmeiner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V,. S, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Josef Smolle gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 03 03

                                Dr. Josef Smolle                                                           Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann