65 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 243/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Transparenz: Offenlegungspflicht der Rechnungsabschlüsse für Krankenfürsorgeanstalten

Im Gegensatz zu den Krankenkassen haben die 15 Krankenfürsorgeanstalten bei ihren Rechnungsabschlüssen keine Offenlegungspflichten. Gleichzeitig profitieren die Krankenfürsorgeanstalten jedoch von staatlichen GSBG-Beihilfen und sonstigen Beihilfen. Wer Beihilfen bekommt wie die Krankenkassen, muss künftig auch die Transparenz-Pflichten der Krankenkassen übernehmen. Die Offenlegung von Rechnungsabschlüssen stellt dabei ein Mindestmaß an Transparenz dar.

Was wir über die Krankenfürsorgeanstalten wissen

Bei den Krankenfürsorgeanstalten handelt es sich um krankenkassenähnli-che Anstalten für über 200.000 Versicherte aus dem Beamt_innenbereich. Sie gehören nicht der Sozialversicherung an und sind in den Bereichen Kranken- und Unfallfürsorge zuständig. Nur hin und wieder werden Rechnungsab-schlüsse der Krankenfürsorgeanstalten publik. Vergleicht man die vorliegenden Kennzahlen zu Einnahmen, Jahresüberschüssen und Rücklagen mit jenen der Krankenkassen, zeigt sich, dass die Krankenfürsorgeanstalten sogar noch finanzstärker sind als die ‚Luxuskrankenkasse‘ der Sozialversicherung, die Beamtenversicherung (BVA) - siehe Tabelle. So wies die BVA 2017 ein Reinvermögen in Höhe von 1034 Euro je versicherter Person aus. Die KFA Salzburg war mit 2220 Euro je vers. Person doppelt so vermögend, die KFA Linz sogar viermal so vermögend. Für die restlichen Krankenfürsorgeanstalten sind diese Finanzkennzahlen nicht bekannt. Man kann aber aufgrund der vor-teilhaften KFA-Versichertenstruktur von ähnlich hohen Vermögenswerten ausgehen.

Aufgrund dieser Finanzkraftvorteile sind die Krankenfürsorgeanstalten in der Lage, noch bessere Leistungen zu bieten als die vermögendsten Krankenkas-sen. Speziell bei Zuschussleistungen (Zahnersatz, Heilbehelfe, Impfen, etc.) sind die Versicherten der Krankenfürsorgeanstalten in der Regel deutlich bessergestellt.

Strukturvorteile der Krankenfürsorgeanstalten gegenüber den Krankenkassen

Die Finanzkraftvorteile der KFAs ergeben sich aus der vorteilhaften Versichertenstruktur. Das Kontrollamt der Stadt Linz stellte diesbezüglich für KFAs die folgenden Strukturvorteile fest (Initiativprüfung: ‚GB Personal und Zentrale Services Abt. MKF und Zahnstation‘, 25.3.2019):

Vorteile auf der Einnahmen- bzw. Ausgabenseite:

•       Durchgehend höheres Beitragsaufkommen aufgrund des durchschnittlich besseren Einkommensniveaus dieser Gruppe (höherer Akademiker_innenanteil)

•       Kaum Beteiligung an Gesundheitskosten für chronisch Kranke, für Arbeitslose, für Bezieher_innen von Mindestsicherung und ähnlichen benachteiligten Gruppen

_scroll_external/attachments/image2020-1-18_10-8-13-9b5e733b09b1d886e2b2c0d14395975073ba2689a95eb10c5907f319f094b2db.png

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. März 2020 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Bettina Zopf und Mag. Markus Koza das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bettina Zopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 03 03

                                    Bettina Zopf                                                               Mag. Gerhard Kaniak

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann