66 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Tierschutzbericht 2019 der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-84 der Beilagen)

Im Bundestierschutzgesetz, das mit 1. Jänner 2005 in Kraft trat, wurde festgelegt, dass die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz alle zwei Jahre dem Nationalrat einen Tierschutzbericht vorlegt.

Auch in den letzten beiden Jahren konnten viele Neuerungen und weitere Verbesserungen vorgenommen werden. Von den Fortschritten im Tierschutz, welche im 7. Bericht an den Nationalrat dokumentiert sind, wird seitens der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz besonders hervorgehoben:

I. Novellierung des Tierschutzgesetzes

Es erfolgte die Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung von Zuchtkatzen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips durch einen Tierarzt zur Identifizierung von Zuchtkatzen. Die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wurde verboten, Zoofachhandlungen mit aufrechten Bewilligungen (bis 30 .09.2018 erteilt) für die Haltung von Hunden und Katzen zum Zweck des Verkaufs dürfen von dieser Bewilligung jedoch bis 31.12.2019 Gebrauch machen. Wer ohne Haltung in Österreich mit Heimtieren handelt oder diese vermitteln will, bedarf jetzt einer Bewilligung. Diese Bewilligung wird erteilt, wenn die Tiere innerhalb der Gewährleistungsfrist zurückgenommen werden können, die geltenden Tierschutz- und Tierseuchenbestimmungen eingehalten werden können und durch Versicherung eine allenfalls erforderliche Rückerstattung des Kaufpreises oder der Kosten für die notwendige Behandlung der Tiere sichergestellt wird.

Das bestehende Verbot der Durchführung von rituellen Schlachtungen außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen bzw. Bewilligungen wurde klar als Straftatbestand dargestellt und das Verbot ausdrücklich formuliert.

Weiters erfolgte eine klare Regelung der Rechtspersönlichkeit der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und die Möglichkeit ihr weitere Aufgaben zu übertragen wurde geschaffen.

II. Erlassung einer Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung

Ziel der Verordnung ist es, Begrifflichkeiten klar darzulegen sowie klarzustellen, für welche Tätigkeiten bzw. Einrichtungen welche rechtlichen Anforderungen gelten. Die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung regelt die Haltung von Tieren in Tierheimen, Tierpensionen, Tierasylen bzw. Gnadenhöfen sowie im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten. „Sonderhaltungen“ im Sinne der Verordnung sind somit alle Haltungen von Tieren, die nicht ausschließlich landwirtschaftlichen Zwecken oder dem privaten Interesse am gehaltenen Tier dienen, einer Bewilligung bedürfen und keinen anderen Regelungen unterliegen (zB Zoo). Die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betrifft Zoofachhandlungen und vergleichbare Einrichtungen. Tierschutzvereine, die über eine Einrichtung zur Haltung von Tieren im Inland verfügen, sowie Züchter, die zwar nicht gewerblich aber auch nicht lediglich als Hobbyzüchter in geringem Umfang tätig sind, fallen als sonstig wirtschaftlich Tätige unter die Bestimmungen der Verordnung. Diese Einrichtungen dürfen nach erteilter Bewilligung ihre Tiere öffentlich zum Kauf oder zur Abgabe anbieten.

III. Aktivitäten im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

Im Rahmen der österreichischen EU Ratspräsidentschaft wurden in Österreich im Jahr 2018 unter anderem die unter dem Bulgarischen Vorsitz begonnenen Arbeiten zum Thema Tiertransport weitergeführt und speziell die Frage zur Eindämmung der Tiertransporte bei hohen Temperaturen in Drittstaaten mit den anderen Mitgliedstaaten beraten. Auch auf nationaler Ebene wurden entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Tiertransporte bei hohen Temperaturen getroffen. Im November 2018 fand eine Konferenz zum Thema Onlinehandel von Hunden und Katzen statt. Dort wurden alle Facetten des illegalen Tierhandels beleuchtet und eventuelle Lösungsansätze erarbeitet, um die Praktiken der illegalen Händler und Händlerinnen in Zukunft eindämmen zu können . Außerdem fand zum Thema käfigfreie Eierproduktion in der EU“ im Dezember 2018 eine Konferenz statt. In der EU ist die konventionelle Käfighaltung von Hühnern seit 2012 verboten. Österreich hat diesen Schritt bereits drei Jahre zuvor gesetzt. Die Haltung von Hühnern in „ausgestaltete Käfigen“, in denen sie in Gruppen in Etagen gehalten werden und etwas mehr Platz als in herkömmlichen Käfigen haben, sind in der EU erlaubt. In Österreich ist die Haltung in ausgestalteten Käfigen nur mehr bis Ende 2019 erlaubt. Weiteres wurde anhand des Projekts „Tierschutz macht Schule“ gezeigt, wie bereits Kindern der verantwortungsvolle Umgang mit Tieren sowie das Thema käfigfreie Haltung von Hühnern vermittelt wird.

IV. Die Verleihung eines bundesweiten Tierschutzpreises

Um Menschen auszuzeichnen, die sich rund um den Tierschutz verdient gemacht haben, wurde am 11. Dezember 2018 in der Tiergarten ORANG.erie in Wien zum fünften Mal der Bundestierschutzpreis - diesmal an drei Preisträgerinnen und Preisträger - verliehen.

V. Die Förderung des Vereins „Tierschutz macht Schule“:

Der Verein setzte wieder zahlreiche Meilensteine in den Bereichen Tierschutzbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungstätigkeit, Netzwerkausbau und internationale Beziehungen. Für Kindergärten und Volksschulen wurde ein neues „WELL-KA-HU-KA-MEER-PLOPP“-Magazin zum Thema sprachsensibler Unterricht erstellt. Für die neue Zielgruppe Kindergarten wurde das Materialienset „Kennst du die zehn Gartenfreunde“ finalisiert. Weiters wurden unter anderem der Schulfilm „Augen auf für Hühner!“ und die Broschüre „Tierschutzrallye mit Ronja Rennmaus“ erstellt.

Ergänzend zur Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche wurden zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung realisiert: Elternratgeber „Kind und Hund, aber sicher“, Broschüre Huhn im Glück – tiergerechte Hühnerhaltung im Garten“, die Studie Erfolgsfaktoren des Tierschutzbildungsvereins Tierschutz macht Schule“ als Grundlage für Initiativen auf internationaler Ebene sowie der Start des 5. Lehrgangs Tierschutz macht Schule“ in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Wien.

VI. Die Finanzierung bzw. Mitfinanzierung zahlreicher Tierschutzprojekte

Der in § 2 Tierschutzgesetz normierten Verpflichtung, das Verständnis der Öffentlichkeit für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Forschung sowie die Anliegen des Tierschutzes zu fördern, wurde auch in diesem Berichtszeitraum nachgekommen. Es wurden beispielsweise Förderungen für die Ausbildung und Ausrüstung der Lawinen- und Suchhunde des österreichischen Bergrettungsdienstes und für das Projekt Vethics II getätigt.

Auch der 21. Kongress über Alternativen zu Tierversuchen, die 24. und 25. Freilandtagung, und das Affenrefugium in Gänserndorf wurden unterstützt.

Im Zentrum all unserer Arbeiten stand und steht das Ziel einen Fortschritt zum Schutz des Wohlergehens der Tiere zu erreichen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. März 2020 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 2. März 2020 eingebrachten Verlangens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi die Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Dietmar Keck, Fiona Fiedler, BEd und Alois Kainz sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Tierschutzbericht 2019 der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-84 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2020 03 03

                           Mag. Faika El-Nagashi                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann