67 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 280/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von verarbeitenden Eiern zugunsten von Tier, KonsumentIn und Österreichs Bauernhöfen

Die Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreichische Konsumentinnen und Konsumenten wissen beim Kauf von Eiern über Herkunft und Haltungsform Bescheid, da sich gemäß der EU-VO 557/2007 auf jedem Ei eine Identifikationsnummer, die Information zu Haltungsform und Herkunft befindet. Damit ist auch eine durchgehende Rückverfolgbarkeit bis zum Legebetrieb möglich.

Im Gegensatz dazu erhält der Konsument/die Konsumentin keinerlei Information über Haltungsform der Legehennen oder über die Herkunft der Eier, sobald verarbeitete Eier konsumiert werden. Dies betrifft etwa Nudeln, Teige, Kekse, Saucen etc., die mit Eipulver oder/und Flüssigei hergestellt werden. Bei industriell hergestellten Produkten ist dies die Regel. Die Tierschutzorganisation ‚Vier Pfoten‘ weist darauf hin, dass jedes zweite hierzulande konsumierte Ei aus verarbeiteten Produkten stamme.

Seit 2016 steigt der Import laut Statistik Austria sowohl von Schaleneiern als auch von verarbeiteten Eiern durchgehend stark an.

Aufgrund der 2003 im Bundestierschutzgesetz beschlossenen Übergangsfrist, sind seit heuer in Österreich auch sog. ‚ausgestaltete Käfige‘ (das sind Käfige mit Scharrmöglichkeiten, Legenestern und Sitzstangen), welche zuletzt nur noch von einem Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe verwendet wurden, verboten. Konventionelle Käfige sind in Österreich bereits seit 2009 verboten.

Leider sieht die Lage in anderen Staaten ungleich schlechter für Legehennen aus.

So kritisiert die Tierschutzorganisation ‚Vier Pfoten‘, dass in der EU 211.282.574 Hennen, 53 Prozent aller Hühner, jedes Jahr ihr Leben ‚auf elende Weise‘ in ‚ausgestalteten Käfigen‘ verbringen. Ein derartiger Käfig biete dem Huhn im Vergleich zum konventionellen Käfig nur einen ‚um die Fläche eines Bierdeckels‘ größeren Platz. Die konventionellen Käfige wurden EU-weit 2012 verboten. Beim ‚Spitzenreiter‘ Litauen leben 96 Prozent bzw. jährlich 2.670.443 Hennen in Käfigen, in Spanien 88 Prozent bzw. 41.046.685 Hennen und in Polen 87 Prozent bzw. 40.182.119 Hennen.

Die europäischen Bürgerinitiative ‚End the Cage Age‘ erreichte 1,5 Millionen gesammelten Unterschriften. Ziel der Kampagne ist die EU-weite Beendigung der Käfighaltung von landwirtschaftlich gehaltenen Tieren. Die EU-Kommission muss sich nun mit den Forderungen der Bürgerinitiative beschäftigen.

Hinzu kommt, dass aus Legehennen-Fabriken der Ukraine Eier aus Käfighaltung ohne entsprechende Tierschutzstandards verstärkt in die EU importiert werden, da es dort unter anderem auf Grund von Förderungen durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bzw. der Europäischen Investitionsbank zum Bau solcher tierschutzfeindlichen Fabriken kam.

Eine Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und Haltungsform auch für verarbeitete eihaltige Produkte und in der Gastronomie bedeutet Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten, da sie sich für Produkte entscheiden können, die der gewünschten Haltung und Herkunft entsprechen. Zusätzlich bedeutet es für die heimischen Landwirtinnen und Landwirte, die ja ihre Eier tierschutzfreundlicher produzieren, einen Vermarktungsvorteil. Dies ist wiederum ein wichtiger Faktor, damit kleinere und mittlere Familienbetriebe sowie Nebenerwerbsbetriebe gestärkt werden können.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. März 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Mag. Faika El­Nagashi, Ing. Markus Vogl und Franz Leonhard Eßl.

Ein Antrag auf Vertagung der Verhandlungen fand keine Mehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi und Franz Leonhard Eßl einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Kennzeichnung für Ei-Produkte, klare Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Bis heute gibt es keine verbindlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Ei-Produkten, obwohl die EU-Einzeleikennzeichnung per Gesetz die Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Eies bis zum Erzeuger gewährleistet. Das gleich gilt für Milch- und Fleischprodukte (bereits abgedeckt sind Kalb- und Rindfleisch). Um die Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, muss diese Gesetzeslücke geschlossen werden. Damit wird ebenso sichergestellt, dass österreichische Betriebe unterstützt werden, die sich für Tierwohl einsetzen und bewährte Qualität liefern.

Im Regierungsübereinkommenswurde festgehalten, dass eine Bewusstseinsbildung für Lebensmittel und Ernährung unterstützt werden soll. Auch wurde vereinbart, dass ab 2021, für tierische Primärprodukte wie Milch, Fleisch und Eier eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung kommen soll. Eine verpflichtende Kennzeichnung für Ei-Produkte ist daher ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrages 280/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 03 03

                           Mag. Faika El-Nagashi                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann