Entschließung

betreffend Kennzeichnung für Ei-Produkte, klare Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, in Absprache mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021 entsprechend dem Regierungsprogramm umzusetzen.

Ebenso wird der Minister ersucht, den Gesundheitsausschuss des Nationalrats vor einer etwaig notwendigen Notifizierung der geplanten Maßnahmen bei der EU-Kommission von den Planungen in geeigneter Weise zu informieren.