70 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2017 und 2018 – Reihe EINKOMMEN 2019/1 (III-75 der Beilagen)

Gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG hat der Rechnungshof bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Jahreseinkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten.

 

Mit dem vorliegenden Einkommensbericht für die Jahre 2017 und 2018 kommt der RH der ihm verfassungsmäßig übertragenen Berichtspflicht nach. Dazu erhob er die durchschnittlichen Einkommen bei 423 Unternehmen und Einrichtungen des Bundes für das Jahr 2017 und bei 427 Unternehmen und Einrichtungen für das Jahr 2018. Die erhobenen Daten enthalten für die Jahre 2017 und 2018 Informationen zum Einkommen von 1.632 bzw. 1.754 Aufsichtsratsmitgliedern, 627 bzw. 637 Mitgliedern von Vorständen bzw. Geschäftsführungen sowie 234.177 bzw. 238.916 Beschäftigten.

 

Die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung in Unternehmen und Einrichtungen des Bundes betrugen im Jahr 2017 211.400 EUR und im Jahr 2018 218.300 EUR. In den Jahren 2015 und 2016 waren es 209.700 EUR bzw. 210.000 EUR. Dabei fand sich im Jahr 2018 das höchste durchschnittliche Einkommen mit 377.400 EUR in der Branche „Verkehr und Lagerei" (H).

 

In den Jahren 2017 und 2018 erzielten die Beschäftigten in den Unternehmen und Einrichtungen des Bundes über alle Branchen hinweg ein durchschnittliches Einkommen von 54.100 EUR bzw. 55.200 EUR (2015: 52.800 EUR; 2016: 53.400 EUR). Die höchsten Durchschnittseinkommen wiesen im Jahr 2018 mit 88.400 EUR die Beschäftigten in der Branche „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" (K) auf.

 

Der Frauenanteil im Vorstandsbereich lag in den Jahren 2017 und 2018 bei 20,5 % bzw. 21,6 % und blieb damit im Vergleich zu den Jahren 2015 (20,1 %) und 2016 (20,5 %) relativ konstant. Bei den Aufsichtsräten betrug der Frauenanteil in den Jahren 2017 und 2018 30,6 % bzw. 31,4 %, was gegenüber den Jahren 2015 (26,9 %) und 2016 (28,2 %) eine Steigerung darstellte.

 

Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder bzw. der Geschäftsführerinnen betrugen im Jahr 2018 im Durchschnitt über alle Branchen 180.285 EUR; das waren 79,4 % der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen (227.179 EUR). Im Jahr 2016 waren sie bei 78,5 % der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen gelegen. Weibliche Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Durchschnitt über alle Branchen im Jahr 2018 4.580 EUR und somit 83,5 % der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen (5.483 EUR). Im Jahr 2016 war diese bei 93,9 % der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen gelegen.

 

Die zusätzlichen Leistungen für Pensionen betrugen im Jahr 2017 für 24.674 Personen 540,07 Mio. EUR und im Jahr 2018 für 24.659 Personen 543,71 Mio. EUR. Im Jahr 2015 lagen diese Werte für 25.132 Personen bei 553,36 Mio. EUR und im Jahr 2016 für 25.052 Personen bei 555,05 Mio. EUR.

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 22. Jänner 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Bedrana Ribo, MA die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 04.  März 2020 behandelt.

 

4. Sitzung am 04. März 2020

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Johann Singer, Wolfgang Zanger, Mag. Nina Tomaselli, Mag. Felix Eypeltauer, Mag. Karin Greiner sowie die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und der Ausschussobmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2017 und 2018 – Reihe EINKOMMEN 2019/1 (III‑75 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2020 03 04

                               Bedrana Ribo, MA                                                 Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann