72 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 265/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demenzerkrankungen

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Etwa 130.000 ÖsterreicherInnen leiden aktuell an einer dementiellen Erkrankung. 2050 wird diese Zahl auf etwa 260.000 angestiegen sein, denn je älter man wird desto höher werden die Zahl der Neuerkrankungen und die Prävalenz. Demenz umfasst Krankheitsbilder, bei denen die betroffene Person Beeinträchtigungen der kognitiven Funktionen wie Gedächtnis, Orientierung, Sprache, Auffassungsgabe, Urteilsvermögen und Lernfähigkeit erfahren kann. Die häufigste Demenzerkrankung stellt die Alzheimer-Krankheit dar.

Die Entwicklung ist eindeutig: wir müssen uns in den kommenden Jahren auf immer mehr Menschen mit Demenz einstellen, die auf Betreuung, Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Ebenso bedarf es neuer Lebensformen, um mit Menschen mit Demenz zusammen zu leben und sie in ihrer Orientierung zu unterstützen. Der größte Teil der Betroffenen ist älter als 80 Jahre und weiblich, wie auch die Ergebnisse aus einer Studie von Badelt/Leichsenring (2000) oder der World Alzheimer Report (2014) belegen.

Im Regierungsprogramm 2020 wird gefordert, dass die Demenzstrategie österreichweit ausgerollt wird, mit Ressourcen versehen sowie in die Regelfinanzierung übernommen werden soll.

Menschen mit Demenz erreichen derzeit eine schlechtere Pflegegeldeinstufung als Menschen mit rein körperlichen Einschränkungen, denn die fachlich mangelhaften Vorgaben für die Pflegegeldeinstufung führen zu Fehlanreizen und Steuerungsproblemen. Die Pflegegeldeinstufung konzentriert sich derzeit auf funktionelle und körperliche Defizite und vernachlässigt den teils sehr hohen Aufwand im Zusammenhang mit psychosozialen Fragestellungen, der Begleitung, Anleitung und Motivation von kognitiv eingeschränkten Menschen sowie bei der Aufsicht zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit. Die beschriebenen Mängel führen besonders bei Menschen mit Demenz oder mit psychischen Beeinträchtigungen bzw Krankheiten zu falschen Einschätzungen.

Für die pflegenden Angehörigen ist Demenz ganz besonders fordernd.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. März 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, Mag. Gerald Loacker, Bedrana Ribo, MA, Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza und der Ausschussobmann Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N ).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bedrana Ribo, MA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 03 05

                               Bedrana Ribo, MA                                                               Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann