76 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 317/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozialversicherung: Veröffentlichung der Jahresberichte und Gebarungsvorschauen
Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisprognosen der SV-Träger
Kürzlich gab es aufgrund von Intransparenz eine tagelange Diskussion über ein mögliches ÖGK-Defizit. Dabei war nicht klar, welche Gründe hinter diesem Defizit stecken. Ausgabenseitige, einnahmenseitige oder beide Effekte? Viele Fragen hätten sich viel schneller geklärt, wenn die detaillierten Ergebnisprognosen (Gebarungsvorschauen) standardisiert regelmäßig veröffentlicht würden. Diesen Weg wählte beispielsweise die NÖGKK bis 2016. Die Gebarungsvorschau der NÖGKK umfasste detaillierte Erfolgsrechnungen für das vergangene Wirtschaftsjahr, das aktuelle Wirtschaftsjahr und zwei Prognose-Wirtschaftsjahre (siehe Ausschnitt unten). Warum die NÖGKK diesen Service für ihre Versicherten eingestellt hat, ist nicht bekannt.
Quelle: NÖGKK
Veröffentlichung der Jahresberichte der SV-Träger
Einige SV-Träger gehen seit Anfang des Jahres von der früheren Praxis ab, ihre Jahresberichte oder jene ihrer Vorgängerträger auf ihren Webseiten zu veröffentlichen. Das erschwert die parlamentarische Kontrolle bedeutend, da die Jahresberichte in der Regel sehr ausführliche Informationen zu den Strukturen, zum Leistungsgeschehen und der Gebarung der SV-Träger liefern. Folglich mussten in der Vergangenheit weniger parlamentarische Anfragen für das Erlangen dieser Informationen gestellt werden. Im Sinne der Transparenz und der Entlastung der Ministerien und der Parlamentsklubs ist eine Veröffentlichung der Jahresberichte auf den Webseiten der SV-Träger daher sinnvoll und zweckmäßig.
Aktueller Stand der Veröffentlichung der Jahresberichte:
ÖGK: die Jahresberichte der Vorgängerkassen sind nicht veröffentlicht
SVS: Jahresberichte von SVA und SVB, jeweils 2016-2018 veröffentlicht: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816783
BVAEB: Jahresberichte von BVA, VAEB, WVB, jeweils 2018 veröffentlicht: https://www.bvaeb.sv.at/cdscontent/?contentid=10007.855097
AUVA: Jahresbericht 2018 veröffentlicht: https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.671064
PVA: Jahresberichte 2009-2018 veröffentlicht: https://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.707620&viewmode=content“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am
5. März 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die
Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Laurenz Pöttinger,
Mag. Markus Koza und der Abgeordnete August Wöginger sowie der
Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).
Ferner beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit
Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G,
dagegen: S, N) folgende Feststellung:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass anlässlich der aufgrund der mit 1. Jänner 2020 wirksam gewordenen Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger erforderlichen Anpassung der Rechnungsvorschriften für die Sozialversicherung (§ 444 Abs. 5 ASVG) auch für die notwendige Transparenz sowie Veröffentlichung von Jahresberichten und dgl. sowie für die Veröffentlichung aussagekräftiger Gebarungsprognosen ebenso gesorgt wird wie für die Einhaltung der bisher schon für Sozialversicherungsträger geltenden Publizitätsregelungen.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Tanja Graf gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2020 03 05
Tanja Graf Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann