88 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 274/A der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) sollte in erster Linie die Interessen der Studierenden vertreten. Stattdessen macht sie immer wieder mit linksextremistischen Aktionen auf sich aufmerksam. So zuletzt, indem sie mit Gewalt eine Lehrveranstaltung des ao. Univ.-Prof. Dr. Lothar Höbelt verhinderte. Damit verfolgt sie genau den gegenteiligen Zweck. Sie hindert Studierende daran, eine Lehrveranstaltung zu besuchen, und schädigt sie somit. Dass diese Studierenden dann auch noch mit Zwangsbeiträgen jene ÖH finanzieren sollen, die ihnen massiv schadet, kann nicht Sinn der Zwangsmitgliedschaft sein. Ein Schritt zur Verbesserung wäre, das ‚allgemein politische Mandat‘ zu streichen. Bereits im türkis-bauen Regierungsprogramm wurde dazu festgehalten: Im Sinne der Verbesserung des Services für Studierende durch die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) soll ihr gesetzlicher Auftrag stärker konkretisiert werden. Die ihr zur Verfügung gestellten Mittel sollen in Zukunft ausschließlich für Aufgaben der Beratung und Interessenvertretung von Studierenden verwendet werden können.

 

Zu Z 1: Der Aufgabenbereich der ÖH soll fortan nur noch die studienbezogenen Interessen der Studenten umfassen. Die Vertretung der ‚allgemeinen Interessen‘ ist ersatzlos zu streichen. Dadurch soll der ständige Missbrauch der ÖH-Gelder (Beispiel: Cafe Rosa; Bezahlung von Fahrten zu Demonstrationen, die keine studienbezogenen Themen verfolgen; …) durch die linke ÖH-Exekutive rechtlich verfolgbar werden.

 

Zu Z 2: In § 38 Abs. 2 wird die Höhe des Beitrages von ordentlichen Mitgliedern der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft festgelegt. Solange Studierende gesetzlich verpflichtet werden, Mitglieder der ‚Zwangskammer ÖH‘ zu sein, soll der Studierendenbeitrag insofern deutlich abgesenkt werden, als sich der Beitrag am Interesse der Mitglieder an ihrer Vertretung orientiert. Da nur etwa ein Viertel der Zwangsmitglieder ein Interesse an ihrer Vertretung hat – ablesbar an der Wahlbeteiligung zur ÖH-Wahl –, soll der Beitrag auf 25 % des aktuell gültigen abgesenkt werden.

 

Zu Z 3: Aktuell (WS 2019/20) beträgt der Beitrag auf Grund der Indexierung (§ 38 Abs. 3) 20,20 Euro. § 38 Abs. 3 sieht vor, dass sich der Studierendenbeitrag jährlich um die gültige Steigerungsrate des Verbraucherpreisindexes erhöht. Da für die diversen Studienförderungen eine solche Indexierung auch nicht vorgesehen ist, soll diese automatische Anpassung bei den Beiträgen für die ‚Zwangskammer ÖH‘ gestrichen werden.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 10. März 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, die Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Mag. Andrea Kuntzl und Nico Marchetti sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V,S,G,N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 03 10

                             Mag. Eva Blimlinger                                                        Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann