89 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 93/A(E) der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimacheck bei beabsichtigten Versiegelungen von im Eigentum oder Miteigentum der Republik Österreich stehenden und/oder verwalteten Wald- oder Grünflächen 

Die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. November 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Österreichischen Bundesgärten sind wertvolle historische Gärten und Gartendenkmale im Eigentum der Republik. Im Sinne der historischen Bedeutung, der Sicherung der damit verknüpften Arbeitsplätze, der öffentlichen Zugänglichkeit für die Bevölkerung und der Auswirkung von Grün- und Waldflächen im urbanen Raum, ist eine sichere Zukunft dieser Gartendenkmale im öffentlichen Interesse.

Der Innsbrucker Hofgarten besteht seit etwa 600 Jahren und ist rund zehn Hektar groß. Der Garten erlebte in dieser langen Zeit zahlreiche Umgestaltungen vom Renaissance- über den Barockgarten bis hin zum Landschaftspark.

Der Garten ist seit 1918 im Besitz der Republik Österreich und in der Verwaltung der Österreichischen Bundesgärten. Der Hofgarten mit Kammergarten und Englischer Anlage liegt am Rande der Altstadt, angrenzend an Hofburg, Kongresshaus und Tiroler Landestheater und steht seit dem Jahr 2000 unter Denkmalschutz.

Die Diskussion rund um eine beabsichtige Anlage eines Busparkplatzes, dem diese Stadtoase weichen soll, steht im klaren Widerspruch zum Bekenntnis für mehr Klimaschutz und Green-Cities. In Zukunft wird die Zahl an erhaltenen oder wieder angelegten Grün- und Waldflächen die Lebensqualität in einer Stadt wesentlich ausmachen, denn diese haben einen direkten Bezug zur kleinräumigen und großräumigen Hitzeentwicklung.

Es müssen alle Anstrengungen dahingehend unternommen werden, dass, bevor es zu Bodenversiegelungen kommt, klar definierte Abwägungen getroffen werden, so dass ein transparenter Klimacheck vor einem solchen Eingriff in die Natur als wesentliche Entscheidungsgrundlage für oder gegen Versiegelungen durchgeführt werden muss.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Selma Yildirim die Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Ing. Martin Litschauer, Walter Rauch, Dr. Astrid Rössler, Franz Hörl, Mag. Michael Hammer sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer.

 


 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend verpflichtender und unabhängiger Klimacheck eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 dazu bekannt, die notwendigen Schritte und Weichenstellungen vorzunehmen, um den großen ökologischen Herausforderungen unserer Generation gerecht zu werden. Dazu zählt die besorgniserregende Veränderung unseres Klimas ebenso wie die Flächenversiegelung und das Artensterben. Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, einen verpflichtenden und unabhängigen Klimacheck einzuführen, der dafür sorgt, dass eine verbindliche Klimafolgenabschätzung gewährleistet ist und Klimaschutz bei staatlichen Entscheidungen zum tatsächlichen Entscheidungskriterium wird. Dieser soll für alle neuen und bestehenden Gesetze, Verordnungen und Bund-Länder-Vereinbarungen und für die Erstellung von Förderrichtlinien und Investitionen des Bundes durchgeführt werden. Innerhalb der Wirkungsfolgenabschätzung soll eine neue verbindliche Wirkungsdimension „Klimaschutz“ eingerichtet werden, deren Kriterien jedenfalls Auswirkungen eines Vorhabens auf Treibhausgasemissionen (positiv, negativ, innerhalb und außerhalb Österreichs) und auf den Bodenverbrauch umfassen. Bei begründeter Erwartung einer signifikanten Auswirkung hat die Abschätzung der Wirkung auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens zu erfolgen. Des Weiteren soll ein Mechanismus zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Klimacheck entwickelt werden.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 93/A(E) der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Lukas Hammer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 93/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 03 10

                                 Lukas Hammer                                                                  Lukas Hammer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann