90 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 395/A(E) der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sofortmaßnahmen zur Einhaltung der nationalen Klimaziele 

Die Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 29. Jänner 2019 wurde bekannt, dass die Jahreshöchstmengen nach dem Klimaschutzgesetz im Jahr 2017 erstmals überschritten wurden. Statt dem Zielwert von 49,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent wurden in diesem Jahr 51,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent emittiert[1].

Für diesen Fall hält das Klimaschutzgesetz im § 3 Abs. 2 fest, dass „Bei Überschreiten der gemäß völkerrechtlichen oder unionsrechtlichen Verpflichtungen für die Republik Österreich ab dem Jahr 2013 geltenden Höchstmengen von Treibhausgasemissionen […] auf Basis einer Evaluierung der gesetzten Maßnahmen umgehend weitere Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen zu führen [sind]. Diese Verhandlungen sind jeweils binnen sechs Monaten abzuschließen.“

Am 13. März 2019 hat das Nationale Klimaschutzkomitee zu dieser Frage getagt. Dabei wurde seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus die Ansicht vertreten, dass zuerst eine Evaluierung der bestehenden Maßnahmen erfolgen solle, und erst dann die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 6 Monaten zu laufen beginne.

Demgegenüber lauten die Erläuterungen zu § 3 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes:

„Weitere Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen sind dann zu führen, wenn die für die Republik Österreich ab dem Jahr 2013 jeweils geltenden, völkerrechtlich oder unionsrechtlich verbindlichen Höchstmengen überschritten werden. Dabei hat eine Evaluierung bereits gesetzter Maßnahmen stattzufinden. Diese weiteren Verhandlungen während einer Verpflichtungsperiode sind jeweils binnen sechs Monaten abzuschließen.“

Und § 28 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes besagt:

„Für den Fall, dass die für die Republik Österreich unionsrechtlich oder völkerrechtlich geltenden Höchstmengen von Treibhausgasemissionen überschritten werden oder nur aufgrund von Ankäufen von Klimaschutz-Zertifikaten (§ 29) nicht überschritten werden, setzen Bund und Länder umgehend verstärkte Maßnahmen aus der Besorgung ihrer jeweiligen kompetenzrechtlichen Aufgaben, um die Einhaltung dieser Höchstmengen mit nationalen Maßnahmen sicherzustellen.“

Dennoch hat es bis Oktober 2019 gedauert, bis eine Evaluierung vorgelegt wurde. Nach Rechtsmeinung des damaligen BMNT begann erst zu diesem Zeitpunkt die 6-monatige Frist für die Verhandlungen über „Sofortmaßnahmen“. Der Prozess wird also über ein Jahr dauern bis einmal feststeht, welche Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Mittlerweile wurden auch die Emissionszahlen für das Jahr 2018 veröffentlicht, und wieder wurde die Jahreshöchstmenge von 48,9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent um 1,6 Mio. Tonnen überschritten[2]. Sollte der Prozess für die Erarbeitung von Gegenmaßnahmen nun wieder so lange dauern wie zuletzt, würde das Ergebnis erst im Jahr 2021 vorliegen, wenn die Ziele für 2020 schon hinfällig sind.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Julia Elisabeth Herr die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Michael Bernhard, Ing. Martin Litschauer, Walter Rauch, Dr. Astrid Rössler, Franz Hörl, Mag. Michael Hammer sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Sofortmaßnahmen zur Einhaltung der nationalen Klimaziele eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 dazu bekannt, die notwendigen Schritte und Weichenstellungen vorzunehmen, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen und in Europa zum Vorreiter im Klimaschutz zu werden. Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt ambitionierte nationale Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion zu setzen und dafür zu sorgen, dass Österreich die europäischen und nationalen Klimaschutzziele einhält. Dazu zählen unter anderem ein Paris-kompatibles CO2-Budget mit dementsprechenden Reduktionspfaden, der klimagerechte Umbau aller Sektoren, insbesondere des Energiesystems und der Infrastruktur, ein verpflichtender und unabhängiger Klimacheck, verbindliche Klimaschutz-Richtlinien für alle Institutionen des Bundes, umfassende Maßnahmen im Gebäudesektor uvm.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 395/A(E) der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.


 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 395/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 03 10

                           Mag. Michael Hammer                                                            Lukas Hammer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann



[1] http://www.umweltbundesamt.at/news_190129

[2] https://umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2020/news_200203/