103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 396/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz), hat der Budgetausschuss am 14. März 2020 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Schulunterrichtsgesetz, zum Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und zum Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die ‚Coronavirus-Pandemie‘ macht zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig. Eine dieser Maßnahmen ist das Aussetzen des Unterrichts. Dies betrifft auch die Kandidatinnen und Kandidaten für die abschließenden Prüfungen, insbesondere die Reife- und Diplomprüfung.

Die Verordnungsermächtigung soll dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Möglichkeit geben von den bestehenden Regelungen Abweichungen zu treffen um der besonderen Sachlage situationsangepasst Rechnung tragen zu können. Es soll sich um eine vorsorgliche Maßnahme für jene Kandidatinnen und Kandidaten handeln, die im Schuljahr 2019/20 zu einer abschließenden Prüfung antreten sollen, wollen oder können. Dies umfasst somit auch Wiederholungen.

Da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die genaue Entwicklung der Pandemie noch nicht mit ausreichender Sicherheit vorhergesehen werden kann, werden für den Regelungsinhalt der Verordnung Mindesterfordernisse vorgesehen. Diese jedenfalls zu treffenden Regelungen sollen auch in einer Bezugnahme auf oder Wiederholung von gesetzlichen Bestimmungen des 8. Abschnittes des Schulunterrichtsgesetzes und des SchUG-BKV sowie des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung bestehen können. Damit soll eine höchstmögliche Anpassung an die Sachlage zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung gewährleistet werden.

Der Begriff ‚Prüfungen für das Schuljahr 2019/20‘ soll zum Ausdruck bringen, dass alle Prüfungen und Kandidatinnen und Kandidaten umfasst sein sollen, die zu den mit Verordnung für das Schuljahr 2019/20 kundgemachten Prüfungsterminen antreten sollen. Die Formulierung ‚für das Schuljahr‘ soll somit über das Schuljahr gemäß Schulzeitgesetz hinausreichen, was insbesondere für Wiederholungsprüfungen Relevanz haben kann.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Josef Schellhorn, Kai Jan Krainer, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Christoph Matznetter, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Sigrid Maurer, BA, Peter Haubner, Mag. Andreas Hanger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Hermann Brückl, MA, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA, die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck, die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Andreas Hanger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 03 14

                           Mag. Andreas Hanger                                                       Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann