104 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 396/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz), hat der Budgetausschuss am 14. März 2020 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zur Strafprozessordnung 1975 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Z 1-3 (§ 174 Abs. 1, § 176 Abs. 3 und § 239 StPO):

Die bereits in § 153 Abs. 4 StPO vorgesehene Möglichkeit, Beschuldigte unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung zu vernehmen, soll in Fällen einer Pandemie bzw. nach Maßgabe einer Verordnung auch immer dann, wenn es zur Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Krankheiten erforderlich erscheint (siehe die derzeitige Verbreitung des Corona- Virus) auch in weiteren Fällen möglich sein. Derzeit sieht § 176 Abs. 3 StPO vor, dass von einer Vorführung Beschuldigter, die in einer Außenstelle der Justizanstalt des zuständigen Gerichts oder in einer anderen als der Justizanstalt des zuständigen Gerichts angehalten werden, zu einer Haftverhandlung abgesehen und stattdessen deren Vernehmung durch Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden kann, wobei diese Regelung für vorläufig angehaltene Betroffene sinngemäß gilt (§ 429 Abs. 5 StPO). In Fällen einer Pandemie bzw. nach Maßgabe einer Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Krankheiten soll diese Möglichkeit nunmehr generell, unabhängig vom Ort der Anhaltung des Beschuldigten, zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für Vernehmungen über die Verhängung der Untersuchungshaft (§ 174 Abs. 1 StPO). In § 239 StPO soll auch bei Verhandlungen in Haftsachen auf diese Weise vorgegangen werden können, wobei ein angemessener Rechtsschutz dadurch gewahrt ist, dass in Haftsachen notwendige Verteidigung besteht (§ § 61 Abs. 1 Z 1 StPO). Die Verhältnismäßigkeit ist dadurch gewahrt, dass diese Möglichkeit ausdrücklich auf Fälle einer Pandemie bzw. der Notwendigkeit der Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Krankheiten nach Maßgabe einer Verordnung beschränkt ist.

Zu Z 4 (§ 514 Abs. 42 StPO):

Die Schutzmaßnahmen aufgrund der gegebenen Pandemiesituation (Verbreitung des Corona- Virus) sollen schnellstmöglich umgesetzt werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Josef Schellhorn, Kai Jan Krainer, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Christoph Matznetter, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Sigrid Maurer, BA, Peter Haubner, Mag. Andreas Hanger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Hermann Brückl, MA, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA, die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck, die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober das Wort.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Sigrid Maurer, BA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 03 14

                              Sigrid Maurer, BA                                                         Gabriel Obernosterer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann