111 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (GZ 17 St 5/19d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ersucht mit Schreiben vom 20. Februar 2020, GZ 17 St 5/19d, eingelangt am 21. Februar 2020, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach § 304 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 19. März 2020 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer besteht.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Sigrid Maurer, BA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ 17 St 5/19d, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer besteht.

Wien, 2020 03 19

                              Sigrid Maurer, BA                                                         Mag. Jörg Leichtfried

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann