Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert werden (17. COVID-19-Gesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz), BGBI. I Nr. 16/2020, zuletzt geändert durch das BGBI. I Nr. 2312020, wird wie folgt geändert:

In § 1 wird im zweiten Satz nach dem Wort „unterliegen“ ein Beistrich und danach folgende Wortfolge eingefügt:

„sowie Personen, die in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen (§ 471f ASVG) und fallweise Beschäftigte gemäß § 33 Abs. 3 ASVG und daher mit ihrem Gesamteinkommen über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommen.“