137 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 442/A der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA-Gesetz 1992) geändert wird  

Die Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bis dato sind in den Verwaltungsrat Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer und des Gewerkschaftsbundes entsandt. Die Probleme rund um die Almfutterflächenfeststellungen – Thema seit dem Jahr 2005 und vom Europäischen Rechnungshof bis heute kritisiert - zeigen als konkretes Beispiel sehr deutlich, dass in diesem Gremium auch den jeweiligen im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen politischen Parteien eine Mitgliedschaft durch ein Nominierungsrecht eines Vertreters eingeräumt werden sollte, um im Sinne der Transparenz - über etwaige Rechnungshofprüfungen hinausgehend - eine bessere Vollziehung und Kontrolle - insbesondere angesichts COVID19 - zu gewährleisten.

Weiters zeigte der Rechnungshofbericht betreffend die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH auf, dass eine Fülle von Unregelmäßigkeiten, Interessenskonflikten und Vergabemängeln im Prüfungszeitraum 2012-2014 vorlagen.

Darüber hinaus ist auch die Vergabe von Inseraten und Unterstützungen von Vereinen, inklusive Partei-Medien, eine kritische Thematik, die eine laufende Kontrolleinbindung aller im Hauptausschuss des Parlaments vertretenen Parteien mehr als rechtfertigt. Es sei angemerkt, dass auch die gemäß § 7 des Landwirtschaftsgesetzes eingerichtete Kommission nicht nur mit Sozialpartnern, sondern auch mit Vertretern aller Parteien beschickt wird.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Schmiedlechner die Abgeordneten Johann Singer, Mag. Christian Drobits, Mag. Felix Eypeltauer, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Selma Yildirim, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und Mag. Wolfgang Gerstl sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler

 

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 04 23

                                  Johann Singer                                                             Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann