138 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 476/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meinungsfreiheit statt schleichender Zensur

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Entstehung der sozialen Medien und dem Web 2.0 begann im Jahre 2004 die Demokratisierung des Internets. Die Österreicherinnen und Österreicher konnten mit modernen Technologien und auf verschiedenen Plattformen (Blogs, YouTube, Twitter, Facebook etc.), eigene Inhalte erstellen und verbreiten. Plötzlich wurden Nachrichten nicht mehr nur vom öffentlichen Rundfunk oder von einigen wenigen kommerziell orientierten Verlegern produziert, sondern es war jedem möglich, seine Meinung zu veröffentlichen und sich einer öffentlichen Diskussion zu stellen, ohne durch einen ‚Gatekeeper‘ mit politischen Interessen ‚gefiltert‘ zu werden.

Im Zuge der Corona-Maßnahmen hat die österreichische Bundesregierung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, vordergründig um mündige Bürger zu schützen, in der ‚Fake News‘ zum Thema Corona gesammelt und richtiggestellt werden. Die EU hat bereits vor zwei Jahren eine Taskforce zur Bekämpfung von sogenannten ‚Fake News‘ gebildet. Die Kritik an der Errichtung von staatlichen Stellen, die in Bezug auf bestimmte Informationen Zensur oder eine nachgelagerte Kontrolle ausüben, bleibt ungehört.

Insbesondere problematisch an der Sanktionierung von ‚Fake News‘ ist jedoch, dass sich die Faktenlage ändern kann. Hieß es während der COVID-19-Krise zunächst noch Masken brächten keinen Schutz, gelten inzwischen weitreichende Pflichten Schutzmasken zu tragen. Wird missliebige Kritik als ‚Fake News‘ abgestempelt, kann jedoch keine Diskussion mehr geführt werden und letztlich trifft eine staatliche Stelle für Wahrheit bei unklarer Faktenlage weitreichende Vorentscheidungen über die Zulässigkeit von Argumenten.

Wer vor einigen Wochen behauptet hat, dass Schutzmasken dazu beitragen könnten die COVID-19-Krise besser zu bewältigen, wurde, vor dem großen Meinungsschwenk, von der österreichischen Bundesregierung fälschlich eines Besseren belehrt.

Auch der freiheitliche Bezirksvorsteher von Simmering, Paul Stadler, kritisierte die Planlosigkeit der Bundesregierung online, woraufhin sein Facebook-Konto seit nunmehr bald einem Monat gesperrt ist. Seine Fragen[1] bleiben unbeantwortet:

‚Wer hat Interesse, dass meine sehr erfolgreiche Facebook-Seite ausgerechnet im Wahljahr vom Netz genommen wird?

Haben politische Mitbewerber im Schmutzkübel gerührt und mich vielleicht mit falschen Beschuldigungen beim Betreiber vernadert?

Alles ist möglich. Aber was, frage nicht nur ich mich, war bei meinen fast ausschließlich unpolitischen Beiträgen auf Facebook zu beanstanden? Die letzten Einträge befassten sich mit Hilfsleistungen für Menschen in der Corona-Krise:

• Einkaufen für eine kranke Frau (4. April)

• Gratis-Schutzmasken für die Simmeringer (3. April)

• Bezirksvorsteher-Interview in der Bezirkszeitung (31. März)

• Bericht über flächendeckende Hilfe in Simmering (30. März)

• Ankündigung einer heiligen Messe in der Corona-Zeit (28. März)

• Wertschätzung für Simmeringer Gärtner (27. März)‘

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Susanne Fürst die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Michael Schnedlitz und Dr. Christian Stocker sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G ).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 04 23

                    Mag. Agnes Sirkka Prammer                                               Mag. Jörg Leichtfried

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann



[1] https://www.facebook.com/notes/fp%C3%B6-simmering/statement-von-paul-stadler-zur-facebook-sperre/2842951872426285