151 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Einspruch des Bundesrates

vom 04. Mai 2020

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz)

 

 

Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 05. Mai 2020 im Sinne des Art. 42 Abs. 3 B-VG folgenden Einspruch des Bundesrates übermittelt:

 

„DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz) mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 05 04

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Robert Seeber

                                    Schriftführung                                                             Präsident des Bundesrates“