Entschließung
betreffend Elektronischer Impfpass: Ergänzung um Corona-Immunität
Der Bundesminister für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dass die Aufnahme etwaiger COVID-19-Immunitäten in ELGA, z.B. im elektronischen Impfpass, erfolgen soll,
- sobald der elektronische Impfpass umgesetzt wird und dies technisch möglich ist,
- sofern es eine wissenschaftliche Evidenz für eine nicht bloß kurzfristige und sicher feststellbare COVID-19 – Immunität gibt, und
- dass auch andere Immunitäten, etwa aufgrund von Titer-Bestimmungen, gespeichert werden sollen.