165 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Notfallplan gegen Artensterben in österreichischen Flüssen, Seen und Feuchtgebieten 

 

Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine am 19. Februar 2020 präsentierte Studie unterstreicht den nationalen und internationalen Handlungsbedarf beim Artensterben in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten. Die Studie, an der auch der international renommierte österreichische Biologe Klement Tockner beteiligt war (Tickner et al. (2020) Bending the Curve of Global Freshwater Biodiversity Loss: An Emergency Recovery Plan, BioScience), unterstreicht nicht nur den Artenschwund und die existenzielle Bedrohung für viele Tierarten und Lebensräume, sondern präsentiert auch konkrete Maßnahmen in Form eines Notfallplans. Konkret werden Maßnahmen in sechs Kernbereichen gefordert: um (1) Flüsse natürlicher fließen zu lassen, (2) Verschmutzung zu vermeiden, (3) kritische Feuchtgebietslebensräume zu schützen, (4) Überfischung und Übernutzung zu stoppen (5) invasive Arten zu kontrollieren und (6) die Vernetzung von Süßwasser-Naturräumen zu erreichen.

In Österreich ist sowohl der Biodiversitätsverlust, als auch die Situation der Gewässer nach wie vor besorgniserregend, was auch ein RH Bericht aus dem Jahre 2019 bestätigt: Nur 40% der österreichischen Gewässer befinden sich in gutem Zustand. Einerseits gibt es zwar einen gewissen politischen Konsens hier Verbesserungen zu erreichen, wie auch beim einstimmigen Nationalratsbeschluss im September 2019 die dringend benötigten 150 Millionen Euro für Gewässerschutz und Renaturierung zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls im Regierungsprogramm finden sich grundsätzlich begrüßenswerte Ankündigungen, wie etwa "Ausreichend UFG-Fördermittel für gewässerökologische Maßnahmen zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinie" oder die "Weiterentwicklung der integrativen wasserwirtschaftlichen Planung im dritten Nationalen Gewässerschutzplan im Rahmen des Unionsrechts". Andererseits gibt es beim Gewässerschutz schon seit Jahrzehnten politische Lippenbekenntnisse ohne konkrete Maßnahmen und auch im Regierungsübereinkommen fehlen einige wichtige Details. Zum Beispiel welche Rolle der Kleinwasserkraft beim naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren zukommen soll, oder wie der Naturraumschutz oder natürliche Hochwasserschutz ohne überregionale, länderübergreifende grüne Infrastrukturplanung bzw. ohne Bundeskompetenzen praktisch funktionieren soll.

Es bedarf aufgrund der Biodiversitätskrise und der ökologischen Schlüsselrolle von Flüssen, Seen und Feuchtgebieten jetzt dringend konkreter politischer Maßnahmen und einer transparenten und partizipativen Gestaltung der Umweltpolitik und des Naturraumschutzes.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Bernhard die Abgeordneten Walter Rauch, Andreas Kollross, Dr. Astrid Rössler, Mag. Friedrich Ofenauer, Julia Elisabeth Herr, Johannes Schmuckenschlager sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Johannes Schmuckenschlager, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Der Schutz der Artenvielfalt dient dem Schutz unserer Lebensgrundlagen. Die Vielfalt der Ökosysteme, der Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sind die Basis unserer Ernährung und gewährleisten eine gesunde Lebenswelt. Intakte Ökosysteme tragen zur Klimaregulierung bei und bieten Schutz vor Naturgefahren.

Laut Weltrat für Biodiversität sind allerdings 1 Million Tier- und Pflanzenarten weltweilt vom Aussterben bedroht. In Österreich sind die Hälfte aller Amphibien, Reptilien und Fische und ein Drittel aller Vögel und Säugetiere stark gefährdet. Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die bedeutendste globale Umweltbedrohung und erfordert dringend mehr Aufmerksamkeit.

Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zum Schutz der Biodiversität. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Sektoren Initiativen zum Erhalt der Artenvielfalt, zum Verbund von Lebensräumen und zur Förderung der Strukturvielfalt zu setzen. Die Bundesregierung hat daher auch umfangreiche Maßnahmen zum Gewässerschutz vorgesehen. Denn saubere und ökologisch intakte Flüsse, Seen und Feuchtgebiete schützen die Artenvielfalt. Mittels der integrativen wasserwirtschaftlichen Planung und der Erneuerung und Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie 2030+ unter Aufnahme aller Sektoren, wird in zwei wesentlichen Sektoren der Schutz der Artenvielfalt verstärkt vorangetrieben.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten  Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des Abänderungsantrages des Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Johannes Schmuckenschlager, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Ernst Gödl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 05 05

                                 Mag. Ernst Gödl                                                                  Lukas Hammer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann