168 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Mittel für eine faire Entlohnung von Kunstschaffenden

Die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Situation vieler KünstlerInnen in Österreich ist nach wie vor prekär. Das zeigt die 2018 aktualisierte Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen. Ein Großteil der KünstlerInnen und Kulturschaffenden bezieht ihr Einkommen aus Förderungen. Die Einnahmen bleiben jedoch schwer planbar und in vielen Fällen nur von eher geringer Höhe. Die Hälfte der KünstlerInnen nennt für das Erhebungsjahr 2017 ein Einkommen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit von unter 5.000 Euro netto pro Jahr. Dass in dieser Berufsgruppe die Armutsgefährdung besonders hoch ist, zeigt sich dadurch, dass gut ein Drittel der befragten Personen der einkommensschwachen Gruppe zugerechnet werden müssen. Zum Vergleich: in Österreich trifft dies auf acht Prozent aller Erwerbstätigen und 14% der Gesamtbevölkerung zu.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundeshauptstadt bzw. die Wiener Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler eine Erhöhung des Kulturbudgets um zehn Prozent erreicht. Dieses wurde auch bereits vom Wiener Gemeinderat und Landtag beschlossen. Bei der Erhöhung handelt es sich um eine Fair-Pay-Maßnahme, die den Kunst- und Kulturschaffenden selbst zugutekommen soll. Damit hat Wien einen wichtigen Schritt gesetzt, um endlich eine gerechtere Entlohnung und eine Verbesserung der ohnehin schon prekären Arbeitsverhältnisse von KünstlerInnen zu bewirken.

Allerdings sind KünstlerInnen österreichweit von prekären Arbeitsverhältnissen, ungeregelten Einkommen und Armutsgefährdung betroffen. Das Wiener Modell soll auf ganz Österreich ausgeweitet werden.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Katharina Kucharowits die Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Thomas Drozda, Hermann Brückl, MA, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Mag. Maria Smodics-Neumann sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Ulrike Lunacek.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Fair Pay eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen wurde.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 134/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 134/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 05 05

                            Mag. Sibylle Hamann                                                        Mag. Eva Blimlinger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau