169 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 516/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung der Arbeiterkammerrücklagen für COVID­19­Unterstützungsfonds

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Anfang April 2020 waren beim Arbeitsmarktservice (AMS) bereits 608.000 Arbeitnehmer zur Kurzarbeit angemeldet und weitere 560.000 Arbeitnehmer als arbeitslos gemeldet und registriert. Das Budget für die Kurzarbeit ist innerhalb weniger Wochen von 400 Millionen Euro auf fünf Milliarden Euro aufgestockt worden. Die Arbeitslosigkeit und die Insolvenzen inklusive weiteren Arbeitsplatzverlustes steigen an.

Am Beginn der Wirtschaftszwangsmaßnahmen hat die schwarz-grüne Bundesregierung 400 Mio. Euro für Kurzarbeit vorsehen (14.3. 2020), zwei Wochen später eine Mrd. Euro (28.3.2020), weitere zehn Tage drei Mrd. (6.4.2020) später und eine weitere Woche später fünf Mrd. (14.4.2020). Aktuell stehen wir bei nicht weniger als 900.000 Arbeitnehmern in Kurzarbeit (20.4.2020). Allein für die Hälfte der Anträge wurden bereits 4,3 Milliarden Euro bewilligt.

Einen guten und richtigen Vorschlag haben die Freien Unternehmerverbände im Zusammenhang mit den Rücklagen der Wirtschaftskammer in Zeiten der Coronavirus-Krise gemacht: 1,4 Milliarden an WKO­Rücklagen sollen den heimischen Unternehmen zu Gute kommen, und damit den Standort und die Arbeitsplätze von hunderttausenden Arbeitnehmern sichern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass nicht nur die Wirtschaftskammer das von ihr gehortete Geld aus Zwangsmitgliedsbeiträgen an ihre Betriebe weitergibt, sondern auch die Arbeiterkammer endlich einsieht, dass sie kein Sparverein ist, sondern lediglich Treuhänder der ihr Monat für Monat von den österreichischen Arbeitnehmern überwiesenen Beiträge. Die Arbeiterkammern horteten 2018 knapp 444 Mio Euro Reinvermögen, für 2019 sind die Rücklagen weiter steigend.

Deshalb sollen auch aus den Rücklagen der Arbeiterkammer Mittel zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die gemeinsam mit ihren Familien durch die schwarz-grünen Zwangsmaßnahmen unverschuldet in Not geraten sind, ausgeschüttet werden. Dabei soll die Arbeiterkammer 11/12 ihre Rücklagen per 31.12.2019 für die Dotierung einen COVID-19 Unterstützungsfonds auflösen, der insbesondere Arbeitnehmer mit Familien, die durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in Folge von COVID-19 in Not geraten sind, unterstützen soll.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Markus Koza,
Tanja Graf, August Wöginger, Mag. Gerald Loacker, Mag. Christian Drobits, Alois Stöger, diplômé sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher.


 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung der Arbeiterkammerrücklagen für COVID-19-Unterstützungsfonds keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 05 07

                               August Wöginger                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann