170 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

Berichtigte Fassung vom 26.05.2020

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 503/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahme zur effizienten und treffsicheren Kurzarbeit

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen sind erschreckend: Weit über eine Millionen Menschen sind in Kurzarbeit oder schon arbeitslos. Daher ist eine Reform der aktuellen Kurzarbeit dringend nötig. Die Einführung einer schnellen und unbürokratischen Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Arbeitsplätze. Die Krise wird uns noch länger beschäftigen, es ist also noch nicht zu spät, nach den besten und effizientesten Lösungen zu suchen. Wir brauchen ein dringendes Update in der Förderpolitik, schnelle und mutige Antworten. Jetzt ist der Zeitpunkt, um mit deutlichen Signalen die österreichische Wirtschaft stützen und ihre Arbeitsplätze zu schützen. Ein Abwarten oder zögerliches Handeln kann für viele Unternehmer_innen, die unter teilweise hundertprozentigen Umsatzausfällen leiden, ein Ende ihrer Existenz bedeuten. Sollten durch Kurzarbeit und andere Förderungen ein positives Ergebnis am Ende dastehen, müssen die resultierenden Gewinne entsprechend höher besteuert werden, um einen fairen Ausgleich zu schaffen. Daher fordern wir eine effiziente und gegen Missbrauch und Mitnahme orientierte Kurzarbeit:

Um sicherzustellen, dass Mittel dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden, sollte bei der Kurzarbeit bei einer möglichen Verlängerung der zunächst auf drei Monate befristeten Maßnahme ein Anreiz gesetzt werden, damit die Kosten nicht noch deutlicher steigen. Eine mögliche Verlängerung der Kurzarbeit ist eine immense Belastung für das ohnehin schon strapazierte Budget. Auf der anderen Seite gehen Unternehmen, die keine Kurzarbeit ansuchen, leer aus. Daher müssen wir die Unternehmen begünstigen, die weniger Kurzarbeit in Anspruch nehmen und somit ein zielsicheres und effizientes System schaffen. So könnten Unternehmen die in einem hohen Maße Förderung über die Kurzarbeit nutzen, einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer für spätere Gewinne zahlen. Dieses Bonus/Malus-System hätte den Vorteil, dass der Kontrollaufwand erst nach der Krise anfällt, Unternehmen aber bereits heute keinen Anreiz haben, die Kurzarbeit ‚auszunutzen‘.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Ralph Schallmeiner, Peter Wurm sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahme zur effizienten und treffsicheren Kurzarbeit keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 05 07

                              Mag. Markus Koza                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann