178 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Einspruch des Bundesrates vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz, das Zustellgesetz und das Agrarmarkt Austria Gesetz (AMA-Gesetz 1992) geändert werden (12. COVID‑19-Gesetz) (152 der Beilagen)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. Mai 2020 gegen den vorstehenden Gesetzesbeschluss Einspruch erhoben.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung am 11. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Christian Drobits die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Susanne Fürst und Dr. Astrid Rössler sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler.

Bei der Abstimmung beschloss der Verfassungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl und Mag. Agnes Sirkka Prammer mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) dem Nationalrat die Fassung eines Beharrungsbeschlusses zu empfehlen.

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 § 3 sowie § 9 fand keine Mehrheit (dafür: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz, das Zustellgesetz und das Agrarmarkt Austria Gesetz (AMA-Gesetz 1992) geändert werden (12. COVID-19-Gesetz), wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B‑VG wiederholt.

Wien, 2020 05 11

                           Mag. Wolfgang Gerstl                                                      Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann