180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten

über den Antrag gemäß Art. 50b Z 1 B-VG iVm § 74d Abs. 2 GOG-NR des Bundesministers für Finanzen auf Ermächtigung, einem Vorschlag für einen Beschluss, den Mitgliedstaaten des ESM im Rahmen des Pandemic Crisis Supports grundsätzlich Finanzhilfe zu gewähren, zuzustimmen

Der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten hat den gegenständlichen Antrag des Bundesministers für Finanzen in seiner Sitzung am 12. Mai 2020 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Angela Baumgartner die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter, Michel Reimon, MBA, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, MMag. DDr. Hubert Fuchs, der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA sowie das stellvertretende Mitglied des Gouverneursrats des Europäischen Stabilitätsmechanismus Sektionschef Mag. Harald Waiglein, MSc.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N; dagegen: F) beschlossen, den Antrag gemäß Art. 50b Z 1 B-VG iVm § 74d Abs. 2 GOG-NR des Bundesministers für Finanzen auf Ermächtigung, einem Vorschlag für einen Beschluss, den Mitgliedstaaten des ESM im Rahmen des Pandemic Crisis Supports grundsätzlich Finanzhilfe zu gewähren, zuzustimmen, anzunehmen.

 

Darüber hinaus wurde gemäß § 9 ESM-Informationsordnung einstimmig beschlossen, die gegenständliche Vorlage 12/BAESM mit Ausnahme der vertraulichen Teile zu veröffentlichen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Ermächtigung gemäß § 74d Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 GOG-NR erteilen.

Wien, 2020 05 12

                            Angela Baumgartner                                                       Mag. Andreas Hanger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann