183 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (55 der Beilagen): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 - BFG 2020) samt Anlagen
Die Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes (BFG) obliegt dem Bundesminister für Finanzen (BMF) nach Art. 51 B-VG in Verbindung mit § 42 BHG 2013 und § 2 sowie Teil 2, Abschnitt G, Z 2, der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986.
Der Nationalrat bewilligt das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen. Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes steht dem Bundesrat gemäß Artikel 42 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes (BVG) keine Mitwirkung zu.
Das Bundesfinanzgesetz 2020 (BFG/20) wird auf Grundlage der mit BGBl. I Nr. 1/2008 erlassenen Novelle zu den Haushaltsartikeln des B-VG, insbesondere des Artikels 51 Abs. 1 und 9 sowie des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, in der Fassung seiner Novellen BGBl. I Nr. 67/2010, Nr. 149/2011, 150/2011, 35/2012, 62/2012, 144/2015, 34/2016, 53/2017, 30/2018, 37/2018 sowie 60/2018, erstellt.
Die mit 1. Jänner 2013 in Geltung getretenen (verfassungs)gesetzlichen Grundlagen sehen u.a. vor, dass das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) zu beschließen ist.
Der Bundesvoranschlag umfasst gemäß §§ 19 ff BHG 2013 den Ergebnisvoranschlag und den Finanzierungsvoranschlag. Der Ergebnisvoranschlag enthält die periodengerecht abgegrenzten Werteinsätze bzw. Wertzuwächse; der Finanzierungsvoranschlag enthält die im Finanzjahr 2020 anfallenden Aus- und Einzahlungen.
Die Gliederung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 entspricht den einfachgesetzlichen Vorgaben des BHG 2013. In diesem Sinne werden gemäß §§ 24 und 25 BHG 2013 die Ein- und Auszahlungen auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Rubriken, der Untergliederungen, der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt; zusätzlich dazu sind die jeweiligen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes gemäß § 20 BHG 2013 auf Ebene der Globalbudgets und der Detailbudgets erster Ebene veranschlagt. Nicht dargestellt sind die Detailbudgets zweiter Ebene; für sie gilt § 43 Abs. 4 BHG 2013.
Alle veranschlagten Beträge sind in Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen gegliedert.
§ 27 Abs. 1 BHG 2013 normiert den Grundsatz, dass die im Bundesvoranschlag festgelegten Auszahlungsobergrenzen beim Budgetvollzug weder auf Ebene des Gesamthaushaltes noch auf Ebene der Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets überschritten werden dürfen; für die Aufwendungsobergrenzen des Ergebnishaushaltes ist diese gesetzliche Bindungswirkung auf Ebene der jeweiligen Globalbudgets festgelegt.
Allerdings sieht Artikel 51c Abs. 1 und 2 B-VG vor, dass dieser Grundsatz unter bestimmten Bedingungen auf Grund bundesfinanzgesetzlicher Ermächtigung durchbrochen werden darf (vgl. die nachfolgenden Erläuterungen zu Artikel IV bis VII).
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2020 entsprechend dem in Art. 51 Abs. 8 B-VG verankerten Grundsatz der Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlagsentwurf auch Angaben zur Wirkungsorientierung. Diese geben über Wirkungsziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung Auskunft (vgl. § 23 Abs. 1 Z 2 lit. c und Abs. 2 sowie §§ 41 und 68 BHG 2013, weiters die Angaben zur Wirkungsorientierung-VO, BGBl. II Nr. 244/2011 und die Wirkungscontrollingverordnung, BGBl. II Nr. 245/2011).
Die Erläuterungen zum Personalplan sind der Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz 2020 zu entnehmen.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage zunächst in seiner Sitzung am 8. Mai 2020 gemeinsam mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2020 bis 2023 erlassen wird (56 und Zu 56 der Beilagen) in Verhandlung genommen.
Der Budgetausschuss beschloss jeweils einstimmig, ein öffentliches Hearing nach § 37a Abs. 1 GOG-NR abzuhalten und diesem gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR die Expertin Dr. Margit Schratzenstaller-Altzinger, die Experten Mag. Martin Gundinger, Univ. Prof. Dr. Martin Kocher, Dr. Markus Marterbauer und Prof. Dr. Tobias Thomas sowie die Mitglieder des Bundesrates Otto Auer, Günter Kovacs, Andrea Kahofer, Andreas Lackner und Mag. Reinhard Pisec, BA MA als Auskunftspersonen beizuziehen. Bereits in seiner Sitzung am 11. November 2019 hatte der Ausschuss gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig beschlossen, Dr. Helmut Berger (Leiter des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion) für sämtliche Sitzungen des Budgetausschusses in der Tagung 2019/2020 als Auskunftsperson einzuladen.
Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Mag. Andreas Hanger. Nach einleitenden Statements der Expertin und der Experten ergriffen die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Nina Tomaselli, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Hermann Brückl, MA, Erwin Angerer, Mag. Andreas Hanger, Karlheinz Kopf, Dipl.Ing. Karin Doppelbauer, Dr. Christoph Matznetter, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Ing. Klaus Lindinger, BSc und Michael Bernhard sowie der Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA MA das Wort. Die Expertin und die Experten, Dr. Helmut Berger sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA beantworteten die an sie gerichteten Fragen.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Erst kurzfristig vor der Finalisierung der regulären Budgeterstellung wurde ersichtlich, dass das Finanzjahr 2020 eine besondere Herausforderung für das Bundesbudget 2020 darstellen wird. Während die ursprünglichen Planungen noch von einem soliden administrativen Überschuss ausgingen, musste im Zusammenhang mit der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus in der Republik Österreich der überaus erfreuliche Nettofinanzierungsüberschuss bereits im vorgelegten Budget 2020 revidiert werden. Auch der erstmalige Entfall einer klassischen Budgetrede seit 1953 zeigte deutlich, dass die Coronavirus-Pandemie auch für das Bundesbudget außergewöhnliche Rahmenbedingungen mit sich bringt. Noch vor Einbringung des regulären Budgets in den Nationalrat wurde daher mit kurzfristigen Änderungen des Budgetprovisoriums 2020 versucht, bestmöglich für die Coronaviruskrise vorzusorgen und Flexibilisierungsinstrumente des Haushaltsrechtes zielgerichtet einzusetzen. Als erste Vorsorgemaßnahme wurde der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds eingerichtet. Mittels entsprechender Überschreitungsermächtigung im Budgetprovisorium 2020 sowie in der Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz 2020 wurde in einem ersten Schritt eine maximale Dotierung des Fonds in Höhe von 4 Milliarden Euro ermöglicht. Damit sollten die einzelnen Bundesministerien schnellstmöglich mit jenen erforderlichen budgetären Mitteln ausgestattet werden, um die negativen Auswirkungen der Coronaviruskrise auf die Österreichische Bevölkerung sowie die Gesamtwirtschaft entsprechend abzuschwächen. Die Größenordnung war den damals verfügbaren Informationen und Prognosen über Verlauf und Auswirkungen der Krise angemessen. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch noch nicht damit zu rechnen, dass es sich um die wohl schwerwiegendste Krisensituation handelt, die sich der Österreichische Staat sowie seine Bevölkerung in der Geschichte der zweiten Republik je ausgesetzt sahen. Auch jetzt können trotz Einbeziehung zahlreicher Expertinnen und Experten noch nicht sämtliche Auswirkungen dieser Krisensituation auf das Bundesbudget abgeschätzt werden. Die Einschätzungen in Bezug auf den Wirtschaftseinbruch und dessen Auswirkungen auf Beschäftigung, Spar- und Konsumverhalten, Investitionsniveau und damit in letzter Konsequenz das Bundesbudget hängen wesentlich davon ab, wie schnell sich nach der stufenweisen Aufhebung des Lockdown die Volkswirtschaft erholt. Hierzu gibt es unterschiedliche Szenarien, die im Laufe des Jahres aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse voraussichtlich noch mehrfach revidiert werden müssen. Ziel muss daher sein, das Bundesbudget weiterhin bestmöglich auf die Krisensituation einzustellen und mittels entsprechender Flexibilität für mögliche Szenarien vorzusorgen. Aus diesem Grund erfolgte im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes die Aufstockung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auf bis zu 28 Milliarden Euro. Mit vorliegendem Abänderungsantrag wird nun, wie es bereits im 5. COVID-19-Gesetz für das Budgetprovisorium 2020 erfolgte, die Erhöhung der Überschreitungsermächtigung für die Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auf 28 Milliarden Euro sowie eine Flexibilisierung der erforderlichen Finanzierungsbestimmungen im Bundesfinanzgesetz 2020 vorgesehen. Durch die Umbenennung des Gesetzestitels wird der historisch herausfordernden Situation Ausdruck verliehen. Trotz dieser Unsicherheiten ist ausreichend Transparenz über die aktuellen Entwicklungen im Bundeshaushalt sichergestellt: die im Haushaltsrecht und in den CORONA-Paketen enthaltenen Berichtspflichten stellen sicher, dass Parlament und Öffentlichkeit regelmäßig und umfassend zum Budgetvollzug informiert werden.
Im Artikel VI. Z 4 wird die Überschreitungsermächtigung für die Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auf bis zu 28 Milliarden Euro erhöht, um dadurch die notwendigen Mittel für die Bekämpfung der Folgen der Covid-19-Krisensituation zur Verfügung stellen zu können.
Durch den neuen Artikel VIa. wird dahingehend vorgesorgt, dass derzeit die genaue Höhe der endgültig benötigten Budgetmittel bzw. der daraus resultierende langfristige Finanzierungsbedarf zur Bewältigung der COVID-19-Krise (noch) nicht feststeht. Die gestiegenen Auszahlungen aufgrund der Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Covid-19 Virus machen eine Erhöhung des Ein- und Auszahlungsrahmens bei kurzfristigen Verpflichtungen (UG 58 - Finanzierungen und Währungstauschverträge DB 58.01.02 – Kurzfristige Verpflichtungen) notwendig. Die laufenden, für diesen Zweck erforderlichen Budgetmittel sollen daher unter anderem durch die Begebung kurzfristiger Finanzierungen (Kassenstärker) zwischenfinanziert/überbrückt werden bis der langfristig zu finanzierende Finanzbedarf feststeht oder zumindest ausreichend genau abgeschätzt werden kann. Im Artikel VIII. Abs. 6 lit. a erfolgt eine technische Anpassung. Derzeit ist für den Ausgleich der Gebarung Arbeitsmarktpolitik nur ein Konto vorgesehen, welches das Arbeitslosengeld betrifft. Da sich der höhere Abgang heuer vorwiegend durch die Kurzarbeitsbeihilfe ergeben wird, ist ein zweites Konto erforderlich, um eine transparente Darstellung der finanziellen Mittel zu gewährleisten und eine korrekte Umschichtung zwischen zweckgebundener Gebarung und dem Abgang zu ermöglichen. Die materiell-rechtliche Grundlage ist im § 1 Abs. 4 AMPFG gegeben, in dem es heißt: ‚Abgänge in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik sind vom Bund zu tragen‘. Die Kurzarbeit ist Teil der Gebarung Arbeitsmarktpolitik. Im Sinne der Transparenz wird daher die Ergänzung eines weiteren Kontos vorgesehen.
Aufgrund der COVID-19 Krisensituation kommt es zu einer Verschiebung des Inkrafttretens des Bundesfinanzgesetzes 2020.“
Anschließend wurden die Verhandlungen zur gegenständlichen Regierungsvorlage einstimmig vertagt.
Weiters fasste der Budgetausschuss den einstimmigen Beschluss, den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Univ. Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Univ. Prof. Dr. Rudolf Thienel den Beratungen zu den Untergliederungen 01 Präsidentschaftskanzlei, 03 Verfassungsgerichtshof und 04 Verwaltungsgerichtshof am 11. Mai 2020 gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beizuziehen.
In einer weiteren Sitzung, die sich vom 11. bis zum 15. Mai 2020 erstreckte, wurden die Verhandlungen zur gegenständlichen Regierungsvorlage gemeinsam mit jenen zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2020 bis 2023 erlassen wird (56 und Zu 56 der Beilagen) wieder aufgenommen.
Die Verhandlungen im Ausschuss waren wie folgt, nach den Untergliederungen (UG) bzw. Untergliederungseinheiten des Bundesvoranschlages strukturiert:
Montag, 11. Mai 2020
9.00 – 9.45 Uhr UG 02 Bundesgesetzgebung
9.45 – 10.30 Uhr UG 01 Präsidentschaftskanzlei
UG 03 Verfassungsgerichtshof
UG 04 Verwaltungsgerichtshof
10.30 – 11.15 Uhr UG 05 Volksanwaltschaft
11.15 – 12.00 Uhr UG 06 Rechnungshof
13.00 – 14.30 Uhr UG 10 Bundeskanzleramt samt Dienststellen
14.30 – 15.00 Uhr UG 10 Integration
15.00 – 16.00 Uhr UG 17 Öffentlicher Dienst
16.00 – 17.00 Uhr UG 17 Sport
17.00 – 18.30 Uhr UG 32 Kunst und Kultur
Dienstag, 12. Mai 2020
9.00 – 11.00 Uhr UG 13 Justiz
11.00 – 13.00 Uhr UG 40 Wirtschaft
UG 33 Wirtschaft (Forschung)
14.00 – 16.00 Uhr UG 11 Inneres
UG 18 Fremdenwesen
16.00 – 18.30 Uhr UG 20 Arbeit
UG 25 Familie und Jugend
Mittwoch, 13. Mai 2020
12.30 – 13.30 Uhr UG 10 Frauen und Gleichstellung
13.30 – 15.30 Uhr UG 21 Soziales
UG 22 Pensionsversicherung
15.30 – 17.30 Uhr UG 24 Gesundheit
17.30 – 18.30 Uhr UG 21 Konsumentenschutz
Donnerstag, 14. Mai 2020
9.00 – 11.00 Uhr UG 41 Mobilität
11.00 – 12.00 Uhr UG 34 Innovation und Technologie (Forschung)
12.00 – 13.30 Uhr UG 43 Klima, Umwelt und Energie
14.30 – 16.00 Uhr UG 30 Bildung
16.00 – 17.30 Uhr UG 31 Wissenschaft und Forschung
Freitag, 15. Mai 2020
9.00 – 10.30 Uhr UG 42 Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
10.30 – 12.30 Uhr UG 14 Militärische Angelegenheiten
13.30 – 15.30 Uhr UG 12 Äußeres
15.30 – 17.30 Uhr UG 15 Finanzverwaltung
UG 16 Öffentliche Abgaben
UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte
UG 44 Finanzausgleich
UG 45 Bundesvermögen
UG 46 Finanzmarktstabilität
UG 51 Kassenverwaltung
UG 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge
17.30 – 18.00 Uhr Beratung und Schlussabstimmungen
Montag, 11. Mai
Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung
Wortmeldungen: Mag. Wolfgang Gerstl, Kai Jan Krainer, Petra Bayr, MA MLS, Mag. Verena Nussbaum, Michael Schnedlitz, Dr. Astrid Rössler, Mag. Ulrike Fischer, David Stögmüller und Dr. Nikolaus Scherak, MA
Der Präsident des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka beantwortete die an ihn gerichteten Fragen.
Untergliederungen 01 Präsidentschaftskanzlei, 03 Verfassungsgerichtshof und 04 Verwaltungsgerichtshof
Wortmeldungen: Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Selma Yildirim, Dr. Susanne Fürst, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Ofenauer, Mag. Christian Drobits, Mag. Ulrike Fischer und Dr. Astrid Rössler
Die Fragen wurden vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Univ. Prof DDr. Christoph Grabenwarter und vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Univ. Prof. Dr. Rudolf Thienel sowie von der Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler beantwortet.
Untergliederung 05 Volksanwaltschaft
Wortmeldungen: Martina Diesner-Wais, Hans Stefan Hintner, Rudolf Silvan, Sabine Schatz, Ing. Reinhold Einwallner, Edith Mühlberghuber, Rosa Ecker, MBA, Heike Grebien, David Stögmüller, Mag. Ulrike Fischer und Dr. Stephanie Krisper
Die Volksanwälte Werner Amon, MBA, Mag. Bernhard Achitz und Dr. Walter Rosenkranz beantworteten die an sie gerichteten Fragen.
Untergliederung 06 Rechnungshof
Wortmeldungen: Hermann Gahr, Johann Singer, Mag. Karin Greiner, Philip Kucher, Michael Seemayer, Wolfgang Zanger, Alois Kainz, David Stögmüller, Mag. Ulrike Fischer und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker beantwortete die Fragen der Abgeordneten.
Untergliederung 10 Teil Bundeskanzleramt samt Dienststellen
Wortmeldungen: Mag. Christian Drobits, Mag. Selma Yildirim, Mag. Thomas Drozda, David Stögmüller, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Astrid Rössler, Dr. Susanne Fürst, Mag. Harald Stefan, Mag. Wolfgang Gerstl, Alexander Melchior, Mag. Ernst Gödl, Dipl.Ing. Nikolaus Berlakovich und Henrike Brandstötter
Der Bundeskanzler Sebastian Kurz, die Bundesministerin für Frauen und Integration MMag. Dr. Susanne Raab und die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler beantworteten die an sie gestellten Fragen.
Untergliederung 10 Teil Integration
Wortmeldungen: Nurten Yılmaz, Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Susanne Fürst, Michael Schnedlitz, Mag. Ernst Gödl, Maria Großbauer und Yannick Shetty
Die gestellten Fragen wurden von der Bundesministerin für Frauen und Integration MMag. Dr. Susanne Raab beantwortet.
Untergliederung 17 Teil Öffentlicher Dienst
Wortmeldungen: Mag. Selma Yildirim, Mag. Thomas Drozda, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Friedrich Ofenauer, Christian Lausch, Mag. Ulrike Fischer, Mag. Eva Blimlinger, Mag Gerald Loacker und Fiona Fiedler, BEd
Der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler beantwortete die an ihn gerichteten Fragen.
Untergliederung 17 Teil Sport
Wortmeldungen: Maximilian Köllner, MA, Alois Schroll, Petra Vorderwinkler, Nurten Yılmaz, Christoph Zarits, Petra Steger, Mag. Dr. Martin Graf, Yannick Shetty, Mag. Eva Blimlinger, Süleyman Zorba und Mag. Ulrike Fischer
Die Fragen wurden vom Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler beantwortet.
Untergliederung 32 Kunst und Kultur
Wortmeldungen: Mag. Thomas Drozda, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Katharina Kucharowits, Mag. Ruth Becher, Dr. Harald Troch, Maria Großbauer, Mag. Martin Engelberg, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Hermann Brückl, MA, Rosa Ecker, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Mag. Sibylle Hamann und Josef Schellhorn
Die gestellten Fragen wurden von der Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Ulrike Lunacek beantwortet.
Dienstag, 12. Mai
Untergliederung 13 Justiz
Wortmeldungen: Mag. Selma Yildirim, Petra Bayr, MA MLS, Mag. Ruth Becher, Mag. Michaela Steinacker, Christian Lausch, Mag. Harald Stefan, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Ulrike Fischer, Mag. Georg Bürstmayr, Dr. Johannes Margreiter, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Harald Troch, Mag. Christian Drobits, Dr. Gudrun Kugler und Mag. Klaus Fürlinger
Die Fragen wurden von der Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. beantwortet.
Untergliederungen 40 Wirtschaft und 33 Wirtschaft (Forschung)
Wortmeldungen: Dr. Christoph Matznetter, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Ing. Martin Litschauer, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Martina Kaufmann, MMSc BA, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Peter Haubner, Josef Schellhorn, Maximilian Lercher, Mag. Ruth Becher, Mag. Christian Ragger, Erwin Angerer, Andreas Ottenschläger, Laurenz Pöttinger und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Die gestellten Fragen wurden von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck und dem Leiter des Budgetdienstes Dr. Helmut Berger beantwortet.
Untergliederung 11 Inneres
Wortmeldungen: Ing. Reinhold Einwallner, Nurten Yılmaz, Dietmar Keck, David Stögmüller, Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Faika El-Nagashi, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Christian Ries, Karl Mahrer, BA, Lukas Brandweiner, Dr. Christian Stocker, Dr. Stephanie Krisper, Douglas HoyosTrauttmansdorff, Sabine Schatz und Klaus Köchl
Die aufgeworfenen Fragen wurden vom Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc beantwortet.
Untergliederungen 20 Arbeit und 25 Familie und Jugend
Wortmeldungen: Josef Muchitsch, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Verena Nussbaum, Ing. Markus Vogl, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Süleyman Zorba, Dr. Dagmar Belakowitsch, Michael Schnedlitz, Tanja Graf, Mag. Ernst Gödl, Bettina Zopf, Mag. Gerald Loacker, Petra Wimmer, Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Andrea Kuntzl, Maximilian Köllner, MA, Julia Elisabeth Herr, Ing. Markus Vogl, Barbara Neßler, Edith Mühlberghuber, Norbert Sieber, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Michael Bernhard und Claudia Plakolm
Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher beantwortete die an sie gerichteten Fragen.
Mittwoch, 13. Mai
Untergliederung 10 Teil Frauen und Gleichstellung
Wortmeldungen: Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz, Mag. Verena Nussbaum, Philip Kucher, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Mag. Meri Disoski, Heike Grebien, Rosa Ecker, MBA, Dipl.Ing. Gerhard Deimek, Edith Mühlberghuber, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Henrike Brandstötter und Yannick Shetty
Die gestellten Fragen wurden von der Bundesministerin für Frauen und Integration MMag. Dr. Susanne Raab beantwortet.
Untergliederungen 21 Teil Soziales und 22 Pensionsversicherung
Wortmeldungen: Josef Muchitsch, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Verena Nussbaum, Alois Stöger, diplômé, Ing. Markus Vogl, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Lukas Brandweiner, Peter Wurm, Michael Schnedlitz, Mag. Markus Koza, Bedrana Ribo, MA, Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Peter Weidinger, Mag. Christian Ragger und Dr. Dagmar Belakowitsch
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober beantwortete die gestellten Fragen.
Untergliederung 24 Gesundheit
Wortmeldungen: Philip Kucher, Mag. Verena Nussbaum, Gabriela Schwarz, Lukas Brandweiner, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Dr. Josef Smolle, Mag. Gerhard Kaniak, Rosa Ecker, MBA, Ralph Schallmeiner, Mag. Faika El-Nagashi, Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, BEd, Rudolf Silvan, Dietmar Keck, Ing. Markus Vogl und Dr. Werner Saxinger, MSc
Die Fragen wurden vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober beantwortet.
Untergliederung 21 Teil Konsumentenschutz
Wortmeldungen: Mag. Christian Drobits, Petra Wimmer, Klaus Köchl, Andreas Kollross, Ing. Markus Vogl, Mag. Peter Weidinger, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Franz Leonhard Eßl, Dr. Werner Saxinger, MSc, Walter Rauch, Mag. Ulrike Fischer, Clemens Stammler, Ing. Martin Litschauer und Mag. Felix Eypeltauer
Die gestellten Fragen wurden vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober beantwortet.
Donnerstag, 14. Mai
Untergliederung 41 Mobilität
Wortmeldungen: Alois Stöger, diplômé, Alois Schroll, Julia Elisabeth Herr, Dietmar Keck, Andreas Ottenschläger, Carina Reiter, Rebecca Kirchbaumer, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Gerald Hauser, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Mag. Meri Disoski, Lukas Hammer, Dr. Johannes Margreiter und Christian Hafenecker, MA
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA beantwortete die an sie gerichteten Fragen.
Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung)
Wortmeldungen: Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Katharina Kucharowits, Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, EvaMaria Himmelbauer, BSc, Carina Reiter, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Christian Hafenecker, MA, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Elisabeth Götze, Süleyman Zorba und Mag. Martina Künsberg Sarre
Die gestellten Fragen wurden von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA beantwortet.
Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie
Wortmeldungen: Julia Elisabeth Herr, Dietmar Keck, Alois Schroll, Petra Wimmer, Johannes Schmuckenschlager, Tanja Graf, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Carina Reiter, Walter Rauch, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Peter Schmiedlechner, Lukas Hammer, Dr. Astrid Rössler, Ing. Martin Litschauer, Yannick Shetty und Michael Bernhard
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA beantwortete die Fragen.
Untergliederung 30 Bildung
Wortmeldungen: Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Nurten Yılmaz, Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Sibylle Hamann, Barbara Neßler, Mag. Eva Blimlinger, Hermann Brückl, MA, Mag. Gerald Hauser, Mag. Dr. Rudolf Taschner, MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Martina Künsberg Sarre, Fiona Fiedler, BEd, Petra Vorderwinkler, Katharina Kucharowits, Edith Mühlberghuber und Mag. Hannes Amesbauer, BA
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann beantwortete die an ihn gerichteten Fragen.
Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung
Wortmeldungen: Mag. Andrea Kuntzl, Eva Maria Holzleitner, BSc, Katharina Kucharowits, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Dr. Martin Graf, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Nico Marchetti, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Dr. Petra Oberrauner und Christian Hafenecker, MA
Die gestellten Fragen wurden vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann beantwortet.
Freitag, 15. Mai
Untergliederung 42 Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Wortmeldungen: Cornelia Ecker, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Petra Vorderwinkler, Michael Seemayer, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Clemens Stammler, Barbara Neßler, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Peter Schmiedlechner, Mag. Gerald Hauser, Dipl.-Ing. Georg Strasser, Karl Schmidhofer, Johannes Schmuckenschlager, Ing. Manfred Hofinger, Franz Leonhard Eßl, Ing. Josef Hechenberger, Andreas Kühberger und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger beantwortete die an sie gerichteten Fragen.
Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten
Wortmeldungen: Robert Laimer, Dr. Harald Troch, Rudolf Silvan, David Stögmüller, Dr. Ewa ErnstDziedzic, Süleyman Zorba, Dr. Reinhard Eugen Bösch, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Michael Hammer, Andreas Minnich, Karl Mahrer, BA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Johannes Margreiter und Ing. Mag. Volker Reifenberger
Die gestellten Fragen wurden von der Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner beantwortet.
Untergliederung 12 Äußeres
Wortmeldungen: Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Dr. Harald Troch, Petra Bayr, MA MLS, Eva Maria Holzleitner, BSc, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Michel Reimon, MBA, Mag. Faika El-Nagashi, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Susanne Fürst, Christian Hafenecker, MA, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Martin Engelberg, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und Henrike Brandstötter
Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. beantwortete die an ihn gerichteten Fragen.
Untergliederungen 15 Finanzverwaltung, 16 Öffentliche Abgaben, 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte, 44 Finanzausgleich, 45 Bundesvermögen, 46 Finanzmarktstabilität, 51 Kassenverwaltung und 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge
Wortmeldungen: Kai Jan Krainer, Mag. Nina Tomaselli, Mag. Markus Koza, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Andreas Hanger, Ing. Klaus Lindinger, BSc, Dipl.Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Selma Yildirim, Ing. Reinhold Einwallner, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Elisabeth Götze und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA
Der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA beantwortete die gestellten Fragen.
Bei der Abstimmung wurde der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2020 unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) angenommen.
Die Anlage I – Bundesvoranschlag 2020 samt den Anlagen I.a bis I.e, die Anlage II – Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2020, die Anlage III – Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2020 und die Anlage IV – Personalplan 2020 wurden ebenfalls mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) angenommen.
Ein von der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 3 GOGNR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Absicherung des Warenverkehrs in der Krise fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, N, dagegen: V, F, G).
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2020 unter Berücksichtigung der angeschlossenen Abänderungen (Anlage) sowie dessen
Anlage I – Bundesvoranschlag 2020 samt den Anlagen I.a bis I.e,
Anlage II – Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2020,
Anlage III – Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2020 und
Anlage IV – Personalplan 2020
(55 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2020 05 15
Mag. Andreas Hanger Gabriel Obernosterer
Berichterstatter Obmann